Bgm. Wolfgang Gaida zum Silvesterfeuerwerk

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Bürgermeister Wolfgang Gaida

Bgm. Wolfgang Gaida © Robert Gaida

Die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 ist gemäß § 38 Abs. 1 PyroTG im Ortsgebiet grundsätzlich verboten. 

Dass ich als Bürgermeister mit Verordnung bestimmte Teile des Ortsgebietes von diesem grundsätzlichen Verbot ausnehmen könnte, ist nur eine theoretische Möglichkeit. Ich müsste eine Gefährdung von Leben, Gesundheit und Eigentum von Menschen oder der öffentlichen Sicherheit sowie unzumutbare Lärmbelästigungen ausschließen können und das kann man in der Silvesternacht einfach nicht. Mensch und Tier zuliebe wird in der Praxis also kaum ein Bürgermeister das Risiko einer „Ausnahmeverordnung“ eingehen.

Zudem kommt es jedes Jahr zu unliebsamen Vorfällen, wie verirrten Silvesterraketen, die ein Haus in Brand setzen, oder tragischen Unfällen durch unsachgemäße Handhabung oder minderwertige Billigprodukte. Der Schrecken zu dem Vorfall in der letzten Silvesternacht in einer niederösterreichischen Gemeinde, bei welchem zwei Jugendliche ums Leben kamen, sitzt noch immer tief, weshalb ich um Verständnis bitte, dass ich eine Ausnahme nicht bewilligen kann.

Ich wünsche trotzdem eine unterhaltsame Silvesternacht. Kommen Sie gesund ins neue Jahr, für das ich Ihnen viel Glück und Gesundheit wünsche!