Kommentar "Ausweiskopie! Wozu?"

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Foto von Wolfgang Wimmer

Amtleiter Wolfgang Wimmer fragt nach dem Sinn, Ausweise von Leuten sogar kopieren zu müssen, die persönlich bekannt sind. Wo bleibt bei dieser Vorschrift der Menschenverstand?

Als ich vor elf Wochen meinen Dienst am Gemeindeamt antrat, wusste ich nicht ansatzweise mit welchen ungünstigen Gesetzesformalitäten Wählerinnen und Wähler sowie Gemeindebedienstete zu kämpfen haben.

Zum Einstieg durfte ich mit hilfreicher Unterstützung von Amtsleiter Erwin Gradner die Nationalratswahl abwickeln. Da nach der Wahl quasi vor der Wahl ist, steht als nächstes großes Aufgabengebiet die Gemeinderatswahl am 26. Januar 2020 vor der Tür.

Ich war der Meinung, dass Wahlen im Großen und Ganzem gleich ablaufen – doch ich wurde bei meiner ersten Schulung schnell eines Besseren belehrt. Die Gemeinderatswahl hat als einzige den Zusatz, dass bei mündlichen Briefwahlanträgen nicht nur die Identität von ALLEN Antragstellern durch ein Dokument nachgewiesen werden muss, sondern auch, dass dieses Ausweisdokument (Führerschein, Lichtbildausweis) extra kopiert werden MUSS!

Dies gilt natürlich auch bei jenen Antragstellern, die uns persönlich amtsbekannt sind. Der Sinn dahinter bleibt mir fremd bzw. konnte mir auch nicht logisch erklärt werden. Somit müssen wir bei der Briefwahlkarte von jeder Person zuerst einen Ausweis verlangen, diesen noch extra kopieren – egal wie gut wir diese Menschen kennen oder ob sie in einem Verwandtschaftsverhältnis zu uns stehen.

Auch uns liegt dies im Magen, leider können wir nicht walten wie es der Hausverstand rät, sondern nur so, wie es die Gesetze vorgeben.

Ich hoffe, auch Sie zeigen Verständnis dafür. Wir würden gerne - im Sinne der Antragsteller - anders agieren, wenn dies möglich wäre, allerdings müssen wir uns hier strikt an diese ungünstige Gesetzeslage halten.