2. Corona-Update: Der neue Fahrplan

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Ein „Oster-Erlass“ der Regierung hat ein wenig Verwirrung gestiftet. Am Montag wurde dann für Klarheit gesorgt und ein Corona-Fahrplan für die nächste Zeit präsentiert. Die wichtigsten momentan geltenden Eckpunkte dürfen wir für Sie zusammenfassen:

Schutzmaßnahmen gegen das Virus bleiben nach wie vor aktuell und wichtig:

• Reinigen Sie Ihre Hände regelmäßig und gründlich mit Seife oder Desinfektionsmittel!
• Halten Sie einen Abstand von mindestens einem Meter zwischen sich und anderen Personen!
• Berühren Sie nicht Augen, Nase und Mund! Hände können Viren aufnehmen und das Virus im Gesicht übertragen!
• Halten Sie beim Husten oder Niesen Mund und Nase mit gebeugtem Ellbogen bedeckt.

Die bisherigen Bewegungsbeschränkungen bleiben weiterhin aufrecht, es gibt momentan nur die folgenden vier Gründe, das Haus oder die Wohnung zu verlassen:

• Berufliche Tätigkeit
• Besorgungen zur Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens (z.B.: Lebensmitteleinkauf, Gang zur Apotheke oder zum Geldautomat, Arztbesuch, medizinische Behandlungen, Therapie, Versorgung von Tieren)
• Betreuung und Hilfeleistung von unterstützungsbedürftigen Personen.
• Bewegung im Freien alleine (z.B.: Laufen gehen, spazieren gehen) und mit Menschen, die im eigenen Wohnungsverband leben oder wenn ein Abstand von mindestens 1 Meter zu anderen Menschen sichergestellt ist.

Zusätzlich zu beachten:

• In allen Betriebsstätten im Einzelhandel über 400m2 ist das Tragen von Mund-Nasen-Schutz verpflichtend. Das ist als zusätzliche Maßnahme zu verstehen und ersetzt weder Abstand halten noch die Einhaltung anderer Maßnahmen.
• Zur Vermeidung der Verbreitung von COVID-19 und zum Schutz der Kurgäste, Patienten und Mitarbeiter gilt ein Betretungsverbot für Besucher in Kuranstalten.
• Sämtliche Zusammenkünfte in einem geschlossenen Raum, an denen mehr als fünf Personen teilnehmen, die nicht im selben Haushalt leben, sind untersagt.
• Begräbnisse dürfen nur im engsten Familienkreis stattfinden mit einer Teilnahmezahl von insgesamt höchstens zehn Personen. Hochzeiten sind mit fünf Personen limitiert.
• Die Abholung von Speisen aus Restaurants und Wirtshäusern ist wieder erlaubt. Darüber hinaus bieten unsere Wirt*innen natürlich auch einen Lieferservice an.

Wie geht´s weiter?

• Am 14. April öffnen Geschäfte bis zu 400 Quadratmeter sowie Bau- und Gartenmärkte
• Ab 1. Mai öffnen alle Geschäfte, Einkaufszentren und Friseure
• Schulen bleiben bis Mitte Mai geschlossen
• Keine Veranstaltungen bis mindestens Ende Juni
• Ausdehnung der Maskenpflicht auch auf „Öffis“ ab der 16. Kalenderwoche