MARKTGEMEINDE HOHENAU AN DER MARCH
Startseite > Bürgerservice > Aktuelles & Termine > News
Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!
Die wichtigsten momentan geltenden Eckpunkte der Maßnahmen dürfen wir wiederum für Sie zusammenfassen:
Schutzmaßnahmen gegen das Virus bleiben nach wie vor aktuell und wichtig:
Ausgangsbeschränkungen
Die ursprünglichen Ausgangsbeschränkungen sind mit 30. April abgelaufen. Seit 1. Mai gilt die generelle Regelung, dass zu Menschen, mit denen man nicht im gemeinsamen Haushalt lebt, ein Meter Abstand zu halten ist.
Es können sich maximal 10 Personen im öffentlichen Raum treffen, wenn der Mindestabstand von einem Meter gewährleistet ist. Bei Begräbnissen gilt eine maximale Teilnehmerzahl von 30 Personen.
Auch im privaten Bereich empfehlen wir den Menschen, dass sie sich ebenfalls an diese Regelungen halten. Es wird im privaten Bereich allerdings vorerst keine Kontrollen dazu geben. Diese Regelungen gelten bis Ende Juni und werden bis dahin laufend evaluiert.
Gastronomie
Gastronomische Betriebe können ab 15. Mai ihre Geschäftslokale für Kunden wieder öffnen.Folgende Einschränkungen werden gelten:
Tourismus
Beherbergungsbetriebe dürfen ab 29. Mai wieder öffnen für private Nächtigungen. Tierparks dürfen bereits am 15. Mai wieder ihre Outdoor-Bereiche für Besucher öffnen, wenn gewährleistet ist, dass ein Mindestabstand von 1m eingehalten werden kann. Weitere touristische Betriebe und Sehenswürdigkeiten können ab 29. Mai wieder öffnen sofern der Mindestabstand von 1m eingehalten werden kann. Für Indoor-Bereiche gilt zusätzlich die Pflicht einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und die Beschränkung auf mindestens 10 m2 Besucherraum pro Besucher. Schwimmbäder und Freizeitanlagen können ebenfalls ab 29. Mai wieder öffnen. Die detaillierten Auflagen dafür werden zeitgerecht ausgearbeitet.
Weitere Anpassungen der Regelungen
Stufenweise Schulöffnung
Die Schulen werden nicht für alle gleichzeitig geöffnet. Die erste Etappe begann am 4. Mai mit der Rückkehr jener Schülerinnen und Schüler, die heuer ihre Matura oder ihre (Lehr-)Abschlussklasse ablegen wollen.
Die 2. Etappe ist für den 18. Mai geplant. Der Fokus liegt auf der Rückkehr schulpflichtiger Schülerinnen und Schüler, also aller Klassen der Volksschulen, der NMS, der AHS Unterstufe und der Sonderschulen sowie alle Deutschförderklassen.
Am 3. Juni sollen dann unter der Voraussetzung, dass sich die Infektionszahlen gleichbleibend entwickeln oder sogar weiter abfallen, alle Schülerinnen und Schüler der weiteren Schulstufen in den Schulbetrieb zurückkehren können und den regulären Unterricht wiederaufnehmen. Das betrifft alle weiteren Klassen der Sekundarstufe II und alle Klassen der Polytechnischen Schulen.
Analog zu den Maßnahmen im allgemeinen Schulwesen werden die Musikschulen ab dem 18. Mai 2020 den Musikschulbetrieb stufenweise wieder aufnehmen.
Kindergarten
Kinder, deren Eltern dringenden beruflichen Tätigkeiten nachgehen müssen und für die keine andere Betreuungsmöglichkeit gefunden werden kann, werden weiter in den Kindergärten betreut.
Was Sie zu „Corona“ sonst noch wissen sollten .....