4. Corona Update

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Die wichtigsten momentan geltenden Eckpunkte der Maßnahmen dürfen wir wiederum für Sie zusammenfassen:

Schutzmaßnahmen gegen das Virus bleiben nach wie vor aktuell und wichtig:

  • Reinigen Sie Ihre Hände regelmäßig und gründlich mit Seife oder Desinfektionsmittel!
  • Halten Sie einen Abstand von mindestens einem Meter zwischen sich und anderen Personen!
  • Berühren Sie nicht Augen, Nase und Mund! Hände können Viren aufnehmen und das Virus im Gesicht übertragen!
  • Halten Sie beim Husten oder Niesen Mund und Nase mit gebeugtem Ellbogen bedeckt.

Ausgangsbeschränkungen

Die ursprünglichen Ausgangsbeschränkungen sind mit 30. April abgelaufen. Seit 1. Mai gilt die generelle Regelung, dass zu Menschen, mit denen man nicht im gemeinsamen Haushalt lebt, ein Meter Abstand zu halten ist.

Es können sich maximal 10 Personen im öffentlichen Raum treffen, wenn der Mindestabstand von einem Meter gewährleistet ist. Bei Begräbnissen gilt eine maximale Teilnehmerzahl von 30 Personen.

Auch im privaten Bereich empfehlen wir den Menschen, dass sie sich ebenfalls an diese Regelungen halten. Es wird im privaten Bereich allerdings vorerst keine Kontrollen dazu geben. Diese Regelungen gelten bis Ende Juni und werden bis dahin laufend evaluiert.

Gastronomie

Gastronomische Betriebe können ab 15. Mai ihre Geschäftslokale für Kunden wieder öffnen.Folgende Einschränkungen werden gelten:

  • Sie dürfen bis 23.00 Uhr geöffnet haben.
  • Maximal 4 Erwachsene Menschen mit ihren zugehörigen Kindern dürfen an einem Tisch gemeinsam sitzen. In diesem Fall kann der Mindestabstand von 1m auch ausnahmsweise unterschritten werden.
  • Die Gäste müssen sitzen und zwischen den Gästen, die nicht an einem Tisch gemeinsam sitzen, muss ein Mindestabstand von 1m gewährleistet sein.
  • Schankbetrieb an der Theke ist nicht erlaubt.
  • Das Servicepersonal muss im Indoor-Bereich Mund-Nasen-Schutz tragen, Gäste müssen am Tisch keinen Mund-Nasen-Schutz tragen.
  • Tische sind in der Regel vorab zu reservieren.
  • Es sind keine Gruppenreservierungen für mehrere Tische erlaubt.

Tourismus

Beherbergungsbetriebe dürfen ab 29. Mai wieder öffnen für private Nächtigungen.
Tierparks dürfen bereits am 15. Mai wieder ihre Outdoor-Bereiche für Besucher öffnen, wenn gewährleistet ist, dass ein Mindestabstand von 1m eingehalten werden kann.
Weitere touristische Betriebe und Sehenswürdigkeiten können ab 29. Mai wieder öffnen sofern der Mindestabstand von 1m eingehalten werden kann. Für Indoor-Bereiche gilt zusätzlich die Pflicht einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und die Beschränkung auf mindestens 10 m2 Besucherraum pro Besucher.
Schwimmbäder und Freizeitanlagen können ebenfalls ab 29. Mai wieder öffnen. Die detaillierten Auflagen dafür werden zeitgerecht ausgearbeitet.

Weitere Anpassungen der Regelungen

  • Die derzeit geltenden Beschränkungen für Geschäfte für 20 m2 pro Kunde werden reduziert auf 10 m2 pro Kunde.
  • Weiterbildungsangebote dürfen analog zur Schule ab 29. Mai wieder durchgeführt werden. Dringende, unaufschiebbare Prüfungen und Vorbereitungskurse dafür dürfen bereits seit 4. Mai wieder durchgeführt werden.
  • Schulungen durch das AMS und im Auftrag des AMS können ab 15. Mai durchgeführt werden.
  • Den Glaubensgemeinschaften soll ebenfalls ermöglicht werden, dass sie Gottesdienste für eine Personenanzahl mit einer Mindestfläche von 10 m2 statt 20 m2 pro Person durchführen können.

Stufenweise Schulöffnung

Die Schulen werden nicht für alle gleichzeitig geöffnet. Die erste Etappe begann am 4. Mai mit der Rückkehr jener Schülerinnen und Schüler, die heuer ihre Matura oder ihre (Lehr-)Abschlussklasse ablegen wollen.

Die 2. Etappe ist für den 18. Mai geplant. Der Fokus liegt auf der Rückkehr schulpflichtiger Schülerinnen und Schüler, also aller Klassen der Volksschulen, der NMS, der AHS Unterstufe und der Sonderschulen sowie alle Deutschförderklassen.

Am 3. Juni sollen dann unter der Voraussetzung, dass sich die Infektionszahlen gleichbleibend entwickeln oder sogar weiter abfallen, alle Schülerinnen und Schüler der weiteren Schulstufen in den Schulbetrieb zurückkehren können und den regulären Unterricht wiederaufnehmen. Das betrifft alle weiteren Klassen der Sekundarstufe II und alle Klassen der Polytechnischen Schulen.

Analog zu den Maßnahmen im allgemeinen Schulwesen werden die Musikschulen ab dem 18. Mai 2020 den Musikschulbetrieb stufenweise wieder aufnehmen.

Kindergarten

Kinder, deren Eltern dringenden beruflichen Tätigkeiten nachgehen müssen und für die keine andere Betreuungsmöglichkeit gefunden werden kann, werden weiter in den Kindergärten betreut. 

Was Sie zu „Corona“ sonst noch wissen sollten .....

  • ..., dass die Stellungen vom Verteidigungsministerium bis auf Weiteres ausgesetzt wurden. Die Stellungspflichtigen werden per Brief informiert, sobald sich die Lage verbessert hat.
  • ..., dass bei der Brücke zu den polizeilichen Grenzkontrollen auch gesundheitsbehördliche Überprüfungen der Einreisenden von Seite des Bundesheeres durchgeführt werden.
  • ..., dass das AK/ÖGB Familienfest Anfang Juni leider abgesagt werden musste. Hohenau an der March wurde mit Unterstützung von AK-Vorstandsmitglied Christine Asperger und Gemeinderat aD. Gerhard Pfundner aber umgehend als Austragungsort 2021 bestätigt.
  • ..., dass der Sozialausflug im Juni von Sozialreferentin Maria Jankwowitsch abgesagt wurde und sie sich um einen späteren Termin bemühren wird.
  • ..., dass am Termin für die Gesundheitsmesse, die für Oktober 2020 vorgesehen wäre, momentan noch festgehalten wird, um die weitere Entwirklung der Corona-Krise abzuwarten.