Achtung Hundehalter

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

In unserer Gemeinde sind immer mehr Hunde zu verzeichnen und wir sind um ein gutes Einvernehmen zwischen Hundebesitzern und allen anderen Bürgerinnen und Bürgern bemüht. Deshalb erlauben wir uns, auf das NÖ Hundehaltegesetz hinzuweisen und bitten alle Hundehalter sehr höflich darum, sich daran zu halten, um ein friedliches Miteinander in unserer Gemeinde beizubehalten.

Das Halten von Hunden ist vom Hundehalter oder der Hundehalterin bei der Gemeinde unverzüglich anzuzeigen.

Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsbereich hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

An öffentlichen Orten im Siedlungsgebietes, in öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks müssen alle Hunde an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

Auffällige Hunde und Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential (sogenannte „Listenhunde“) sind an den genannten Orten immer mit Maulkorb und Leine zu führen.