Amtliche Wahlinfos

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Darstellung einer Wahlkarte

Wenn am 26. Jänner der Gemeinderat neu gewählt wird, ist es mittels Wahlkarte auch im Falle von Ortsabwesenheit oder wenn man das Wahllokal aus gesundheitlichen Gründen nicht aufsuchen kann, trotzdem ganz einfach, von seinem Wahlrecht Gebrauch zu machen.

Persönliche Stimmabgabe
Am einfachsten ist es natürlich noch immer, zwischen 07.00 bis 15.00 Uhr persönlich im Wahllokal. Sie können den personalisierten Abschnitt aus der amtlichen Wahlinfo, die Ende Dezember zugestellt wurde, und einen amtlichen Lichtbildausweis mitnehmen, was der Wahlbehörde die Abwicklung erleichtert. Sie können aber auch ohne diesen Abschnitt Ihre Stimme abgeben.

Wählen mit Wahlkarte
Sollten Sie am Wahltag voraussichtlich verhindert sein (etwa wegen Ortsabwesenheit, aus gesundheitlichen Gründen oder wegen eines Auslandsaufenthalts), können Sie eine Wahlkarte anfordern und gleich nach Erhalt der Wahlkarte, also auch schon vor dem Wahltag, ihre Stimme abgeben.

Ganz einfach!
Zur Ausübung des Stimmrechts mit Wahlkarte erhalten Sie eine Wahlkarte, ein Wahlkuvert, einen amtlichen Stimmzettel, sowie ein voradressiertes Überkuvert.

  1. Stimmzettel ausfüllen.
  2. Stimmzettel ins Wahlkuvert, dieses in die Wahlkarte und zukleben.
  3. Unterschreiben!
  4. Die unterschriebene Wahlkarte in das voradressierte Überkuvert legen und dieses auch zukleben.
  5. Nun müssen Sie nur mehr dafür sorgen, dass die Wahlkarte rechtzeitig bei uns einlangt. Durch persönliche Abgabe am Gemeindeamt, durch Einwurf in den Gemeindebriefkasten am Rathaus-Eingang oder kostenlos auf dem Postweg oder durch Abgabe am Gemeindeamt. Im Gegensatz zu anderen Wahlen ist der Einwurf in den Gemeindebriefkasten diesmal möglich.

Es ist demzufolge auch zulässig, dass der Wähler, dem eine Wahlkarte ausgestellt wurde, nach Vornahme aller notwendigen Eintragungen sogleich die Wahlkarte im Gemeindeamt wieder abgibt.

Richtig unterschreiben!
Die Wahlkarte muss auf jeden Fall im dafür vorgesehenen und grau hinterlegten Feld (siehe Abbildung auf der gegenüberliegenden Seite) eigenhändig unterschrieben sein.

Leider ist es in der Vergangenheit immer wieder passiert, dass die Wahlkarten gar nicht oder an der falschen Stelle unterschrieben waren.

Es ist auch schon vorgekommen, dass Ehepaare die Wahlkarten vertauscht haben - sie hat auf seiner, er auf ihrer Wahlkarte unterschrieben. Beide sind dann leider ungültig.

Rechtzeitig abgeben!
Die Wahlkarte muss bis spätestens 26. Jänner 2020, 06.30 Uhr bei der Gemeinde einlangen.

Sollten Sie es bis dahin nicht schaffen, können Sie die unterschriebene und zugeklebte Wahlkarte auch noch bis 15.00 Uhr in ihrem Wahllokal abgeben oder von einem Boten überbringen lassen.

Wahlkarten können nicht per Telefon beantragt werden! Der letztmögliche Zeitpunkt für schriftliche und Online-Anträge ist der 22. Jänner, 24.00 Uhr. Die Zustellung der Wahlkarte erfolgt eingeschrieben und nachweislich (RSb) an Ihre angegebene Zustelladresse. Eine persönliche Antragsstellung ist bis Freitag, den 24. Jänner, 12:00 Uhr möglich.

Bitte Wählen!
Bitte machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch. Überlassen Sie es nicht den anderen, ohne Sie zu bestimmen, wie sich der Gemeinderat bis 2025 zusammensetzt.

Stimmzettel
Es darf der amtliche Stimmzettel, der im Wahllokal aufliegt, sowie ein nichtamtlicher Stimmzettel, der von Wahlparteien oder Kandidaten hergestellt sein kann, verwendet werden. Auf diesem dürfen keine Fotos oder bildhaften Darstellungen von Personen oder Projekten oder Wahlslogans Verwendung finden.

Vorzugsstimme
Die Gemeinderatswahl ist eine Persönlichkeitswahl. Sie können deshalb von der Möglichkeit Gebrauch machen, jenem Kandidaten eine Vorzugsstimme zu geben, dem Sie Ihr Vertrauen schenken.

Dies ist über ein eigenes Feld am amtlichen Stimmzettel oder mit einem nichtamtlichen (persönlichen) Stimmzettel möglich, den man zusätzlich zum oder anstelle des amtlichen Stimmzettels ins Wahlkuvert stecken kann.

Sollten Sie Fragen haben, scheuen Sie sich bitte nicht, sich an Bürgermeister Wolfgang Gaida zu wenden. Auch am Wahlsonntag ist er unter 0664 / 422 52 94 durchgehend erreichbar.