Angeln im Au-Bad wieder gestattet

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Gründung der IG Au-Bad

Um Organisatorisches und um die Einhaltung der Fischereiordnung wird sich eine Interessengemeinschaft mit einem Kontrollgremium kümmern. Am Foto nach der Gründungssitzung im Atrium vlnr.: Bgm Wolfgang Gaida (Obmann), Florian Gaida (Kontrolle), Vizebgm. Dieter Koch (Obmann-Stv.), Herbert Mokesch (Kontrolle), Leopold Pekert (Kassier), Josef Vycha (Schriftführer), Ernst Bayer (Kontrolle), nicht am Bild: Horst Vock (Kontrolle) © Roldand Vock

Bürgermeister Wolfgang Gaida hat auf den Überbesatz am Badeteich reagiert und ist mit der Naturschutzbehörde zu einer Einigung gekommen, mit welcher die Angeltätigkeit zur Reduktion des Fischbestandes am Badeteich wieder gestattet ist.
Ab 3. Oktober wird damit gleichzeitig einem vielfachen Wunsch aus der Bevölkerung entsprochen, am Badeteich wieder angeln zu dürfen. Damit das auch so bleibt, sind die Auflagen ausnahmslos zu erfüllen und alle Regeln einzuhalten!

Beginn mit Bürgerstammtisch

Dieser wurde coronabedingt ein wenig später abgehalten, als ursprünglich geplant. Dafür war er im August mit sehr guter Beteiligung mehr als erfolgreich. Weil nicht nur Angler, sondern auch Hohenauerinnen und Hohenauer anwesend waren, denen das Angeln zwar nichts gibt, denen aber die Anlage sowie das Baden und das Freizeitangebot am Herzen liegen.

Gemeinsam konnten viele Eckpunkte abgesteckt werden, um Nutzungskonflikte zwischen Badegästen und Anglern zu vermeiden und die Anlage im ansprechenden Zustand zu erhalten.

Keine Nutzungskonflikte

Um diese ausschließen zu können wurde die Angelsaison zeitlich von 1. Oktober bis 30. April begrenzt. Sollten trotzdem mal Badegast und Angler aufeinander treffen, weil die wärmere Jahreszeit füher einsetzt oder länger dauert, hat immer der Badegast Vorrang!

Interessensgemeinschaft

Diese wurde im September gegründet und bildet die Trägerschaft für das Vorhaben, kümmert sich also um das Organisatorische und die Einhaltung der Fischereiordnung. Wenn jemand im Au-Bad Angeln möchte, ist die Mitgliedschaft verpflichtend. Selbstverständlich sind aber auch unterstützende Mitglieder willkommen.

Hauptwohnsitz erforderlich

Mitglied der Interessengemeinschaft - und damit Angeln im Au-Bad - kann nur werden, wer seinen Hauptwohnsitz in Hohenau an der March hat! Es gibt keine Ausnahmen für Nebenwohnsitz und auch keine Gastkarten.

Fischereiordnung

Diese ist vom Gemeinderat beschlossen und unbedingt einzuhalten! Das Kontrollgremium der Interessensgemeinschaft wird sehr streng auf die Einhaltung der Fischereiordnung achten, was auch unbedingt erforderlich ist. Sobald es zu gröberen Verfehlungen kommt, steht nämlich wieder in Frage, ob weiter im Au-Bad geangelt werden darf. Dass es vielleicht wieder so weit kommt, wird doch hoffentlich niemand wollen.

Start am 3. Oktober

Dem schönen Anlass entsprechend, wollen wir mit Beitritten zur Interessensgemeinschaft, Kenntnisnahme der Fischereiordnung und Ausgabe der Berechtigungskarten am Wasser beginnen. Zudem ist die Ausgabe im Freien „coronatauglicher“ als in Amtsräumlichkeiten.

Unbedingtes MUSS

Grundvoraussetzung ist wie gesagt der Hauptwohnsitz in Hohenau an der March. Selbstverständlich ist auch der Besitz einer gültigen amtlichen Fischerkarte eine Grundvoraussetzung.

Anmeldung

Ab 30. September stehen die benötigten Dokumente im Downloadbereich der Gemeinde-Homepage bereit und können vorausgefüllt mitgebracht werden.
Wer die Anmeldung beschleunigen möchte, kann die zur Kenntnis genommene Fischereiordnung und die unterschrieben Beitrittserklärung an angeln@hohenau.at übermitteln und sich am Samstag, dem 3. Oktober 2020, zwischen 9 und 11 Uhr nur mehr die Berechtigungskarte abholen.

Für alle, die keine Möglichkeit zum Downloaden haben, liegen bei der Ausgabe am Badeteich die entsprechenden Formulare auf.

Nach dem 3. Oktober ist die Berechtigungskarte am Gemeindeamt während der Parteienverkehrszeiten lösbar.