Au-Bad-Plattform Adieu

Badeinsel im Au-Bad

Als die (Bade)Welt im Au-Bad mit Insel noch in Ordnung war. © Thomas Benedik

Groß sind Frust und Traurigkeit seitens der Gemeindevertretung bei einem aktuellen Blick ins Freizeitareal. Dass wir in Österreich überreguliert sind und dringender Reformbedarf besteht, ist kein Geheimnis mehr. Sachverständige mit teilweise nicht nachvollziehbaren Normen haben das Sagen und nun fällt die Plattform im Au-Bad diesem Umstand zum Opfer.

Die Plattform befindet sich seit 35 Jahren im Au-Bad und ist seither fixer Bestandteil der Wasserfläche. Nach fünf Jahren im Kampf um den Erhalt der Plattform muss sich Bürgermeister Wolfgang Gaida nun geschlagen geben.

Unser Badeteich ist als Naturbadegewässer gewidmet. Die Betriebsbewilligung stammt aus dem Jahr 1991 von der Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf. Seither wird die Anlage alle 2-3 Jahre von der BH überprüft. Die Plattform war nie Thema, bis die für die Behörde tätige Amtssachverständige anlässlich der Überprüfung 2019 zu hinterfragen begann, ob die Einstiegsleiter der Schwimminsel den einschlägigen Normen entspricht. Aus ihrer Sicht reichten die Trittstufen zu wenig weit unter Wasser, weshalb es eine zu ertrinkende Person nicht schaffen würde, sich auf das Deck der Plattform zu retten.

Bürgermeister Wolfgang Gaida entgegnete, dass ein Schwimmender, der zu ertrinken drohe, sich dann aber wenigstens noch an der Plattform oder an der Leiter festhalten könne, um dem nahenden Tod durch Ertrinken zu entgehen. Dies wurde von der Sachverständigen zornig aufgenommen und im weiteren Verlauf wurde Bürgermeister Wolfgang Gaida vor Augen geführt, wer am berühmt-berüchtigten längeren Ast sitzt.

Bei der nächsten Überprüfung im Jahr 2021 wurde eine Nutzungsabnahme durch den TÜV gefordert, sollte die Plattform weiter bleiben. Bei der letztjährigen Überprüfung wurden dann ganz konkret technische Unterlagen für die Plattform (Maße, Verankerung – Gliederkette bzw. Stahlseil, Ankergewicht), Unterlagen zur Ausführung der Einstiegsleiter gemäß EN 13451-2 und eine Nutzungsabnahme eines akkreditierten Unternehmens gemäß EN 13451-1/-2 gefordert. Anfang April kam dann eine Art „Mahnschreiben“ der Behörde, dass noch immer keine positive Abnahme durch ein akkrediertes Unternehmen vorgelegt wurde.

Der TÜV kann die Plattform natürlich nicht abnehmen, weil sie in Eigenregie gefertigt wurde und damals keine Normen berücksichtigt wurden. Sie muss deshalb nach 35 Jahren aus unserem Au-Bad entfernt werden. Dann entspricht wieder alles den Normen und wir wissen wer am längeren Ast sitzt, ob das den Badegästen auch hilft, die dann keine Leiter oder Plattform mehr zur Verfügung haben, weder um sich festzuhalten, noch um über die Einstiegsleiter das Deck zu erreichen, werden wir hoffentlich nie feststellen müssen.

Bürgermeister Wolfgang Gaida zeigt sich darüber erzürnt: „Ich habe bis zum Schluss um die Plattform gekämpft, doch leider kommen wieder einmal absurde Vorschriften zum Tragen. „Vurschrift ist eben Vurschrift“ in diesem Land und der Irrsinn an Überregulierung nimmt weiter ungehindert seinen Lauf. Die Plattform hat 35 Jahre lang gute Dienste im Au-Bad geleistet und es tut mir sehr leid, dass mit ihr nun ein Teil Geschichte unserer Gemeinde entfernt werden muss. Mittlerweile könnte ich Bücher über nicht nachvollziehbare Vorschriften schreiben, was mich ehrlich gesagt sehr grantig macht. Vieles kann man ja nachvollziehen, aber manche Sachen sind einfach nicht zu verstehen. So nebenbei kostet die Einhaltung der mittlerweile unzähligen Normen den Steuerzahler auch noch sehr viel Geld. Es wäre gut, wenn die Bundesregierung beim Stopfen des Budgetlochs darauf achtet und entsprechende Deregulierungsmaßnahmen ergreift.“