Aufruf

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Wir wurden von der Gruppe Raumordnung, Umwelt und Verkehr des Amtes der NÖ Landesregierung auf unsere Vorbildfunktion aufmerksam gemacht. Das Schreiben war mit einem Hinweis versehen, den wir nicht ohne Grund an Sie weitergeben dürfen:

Die Bundesregierung hat Ausgangsbeschränkungen für uns alle erlassen. Bis einschließlich 13. April darf das Haus bzw. die Wohnung nur aus folgenden vier Gründen verlassen werden:

  1. Berufliche Tätigkeit
  2. Besorgungen zur Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens: z.B.: Lebensmitteleinkauf, Apotheke, Arztbesuch, medizinische Behandlungen etc.,
  3. Betreuung und Hilfeleistung von unterstützungsbedürftigen Personen
  4. Bewegung im Freien alleine (wie Laufen gehen, spazieren gehen) und mit Menschen, die im eigenen Wohnungsverband leben oder wenn ein Abstand von mindestens einem Meter sichergestellt werden zu anderen Menschen.

Die Entsorgung von Abfällen oder Grünschnitt in einem Altstoffsammelzentrum fällt eben so wenig in diese unbedingt erforderlichen Tätigkeiten wie das Bepflanzen der Grabstellen am Friedhof!