Ausschreibungen

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Schulwarte Mittelschule

Bei der Neuen NÖ Mittelschulgemeinde Hohenau an der March gelangen ab 1. Dezember 2017 die Posten von zwei Gemeinde-Vertragsbediensteten in den Funktionen als Schulwarte mit einem Beschäftigungsausmaß einerseits von 100 % (40 Wochenstunden für Schulwart in handwerklicher Verwendung) und andererseits von 50 % (20 Wochenstunden für Schulwart) für die Neue NÖ Mittelschule Hohenau an der March zur Besetzung.

Allgemeine Aufnahmeerfordernisse gemäß § 2 NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 1976 (GVBG) sind:

  • die österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsangehörige eines EU- oder EWR-Mitgliedstaates
  • die persönliche und fachliche Eignung für den Dienst, insbesondere die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift in dem für die Verwendung erforderlichen Ausmaß, und die Erfüllung der mit besonderen Vorschriften festgesetzten Bedingungen
  • ein einwandfreies Vorleben

Besondere Aufnahmeerfordernisse sind:

  •  Handwerkliches Geschick, Eigeninitiative, selbstständiges Arbeiten
  • Arbeitszeit-Flexibilität
  • Abgeschlossene Ausbildung Lehrberuf (z.B. Elektriker, Installateur, Tischler)
  • Hauptwohnsitz in Hohenau an der March

Die Entlohnung erfolgt nach dem GVBG.

Bewerbungen sind bis 14. Juni 2017 schriftlich unter Anschluss eines Lebenslaufes und eines Ausbildungsnachweises an die Neue NÖ Mittelschulgemeinde Hohenau an der March zu richten.

 

Schulische Nachmittagsbetreuung

Bei der Marktgemeinde Hohenau an der March gelangt ab 2. Oktober 2017 der Posten einer/s Gemeinde-Vertragsbediensteten in der Funktion als Kindergartenpädagoge/in (Kindergarten- und Horterzieherdienst) bzw. Lern- und Freizeitbetreuer/in bzw. Kinderbetreuer/in für die Schulische Nachmittagsbetreuung (Hort) mit einem Beschäftigungsausmaß von 77,5 %, das sind 31 Wochenstunden, zur Besetzung.

Allgemeine Aufnahmeerfordernisse gemäß § 2 NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 1976 (GVBG) sind:

  • die österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsangehörige eines EU- oder EWR-Mitgliedstaates
  • die persönliche und fachliche Eignung für den Dienst, insbesondere die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift in dem für die Verwendung erforderlichen Ausmaß, und die Erfüllung der mit besonderen Vorschriften festgesetzten Bedingungen
  • ein einwandfreies Vorleben

Besondere Aufnahmeerfordernisse sind:

  • Abgeschlossene einschlägige Ausbildung als Kindergartenpädagoge/in (Kindergarten- und Horterzieherdienst), Lern- und Freizeitbetreuer/in oder Kinderbetreuer/in
  • Hand- und Fingergeschicklichkeit, Kontaktfähigkeit, Fähigkeit zur Zusammenarbeit, psychische Belastbarkeit, Verantwortungsbewusstsein, Kinderliebe und Interesse am Umgang mit Kindern
  • Wohnsitz vorzugsweise in Hohenau an der March

Die Entlohnung erfolgt nach dem GVBG.

Bewerbungen sind bis 14. Juni 2017 schriftlich unter Anschluss eines Lebenslaufes und eines Ausbildungsnachweises bei der Marktgemeinde Hohenau an der March einzureichen.

 

Au-Bad Kassiere

Bei der Marktgemeinde Hohenau an der March gelangen für den Sommer 2017 die Posten von Au-Bad-Kassieren zur Besetzung.

Allgemeine Aufnahmeerfordernisse gemäß § 2 NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 1976 (GVBG) sind:

  • die österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsangehörige eines EU- oder EWR-Mitgliedstaates
  • die persönliche und fachliche Eignung für den Dienst, insbesondere die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift in dem für die Verwendung erforderlichen Ausmaß, und die Erfüllung der mit besonderen Vorschriften festgesetzten Bedingungen
  • ein einwandfreies Vorleben

Besondere Aufnahmeerfordernisse sind:

  • Mindestalter 16 Jahre
  • Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein
  • Erste-Hilfe-Kurs absolviert
  • Wohnsitz vorzugsweise in Hohenau an der March

Die Entlohnung erfolgt frei vereinbart:

  • für Juli 2017 (01.-31. Juli) EUR 720,-- brutto
  • für August 2017 (01. August – 03. September) EUR 820,-- brutto

Bewerbungen sind bis 31. Mai 2017 schriftlich bei der Marktgemeinde Hohenau an der March einzureichen.

 

Buffetgebäude Au-Bad

Die Marktgemeinde Hohenau an der March verpachtet für 2017 das am Areal „Erholungs- und Freizeitzentrum“ beim Au-Bad Hohenau auf der Parzelle Nr. 3115/25 befindliche Buffetgebäude zum Betreiben eines Buffetbetriebes.

Die Pachtvereinbarung inkludiert die Erlaubnis

  • zum Betreiben eines „Schanigartens“ im Ausmaß von 100 m2 unmittelbar beim Gebäude
  • die im Gebäude erhältlichen Waren auch mittels „Bauchladen“ oder mobilem Verkaufsstand direkt im Areal „Au-Bad Hohenau“ anzubieten bzw. zu verkaufen

Die Pachtvereinbarung verpflichtet den Pächter zum täglichen Reinigen des Gebäudes sowie der unmittelbaren Umgebung (Schanigarten), sowie zur Reinigung nach Bedarf.

Voraussetzung für den Abschluss der Pachtvereinbarung ist die Vorlage einer entsprechenden gewerberechtlichen Bewilligung.

Das jährliche Pachtgeld beträgt EUR 72,-- zuzüglich Mehrwertsteuer.

Bewerbungen sind bis 31. Mai 2017 schriftlich bei der Marktgemeinde Hohenau an der March einzureichen.