Badeinsel darf wieder schwimmen!

Piktogrammtafel Badeinsel

Wenn sich alle an die Hinweise halten, kann die Badeinsel wieder sorgenfrei benutzt werden.

Wir berichteten über unsere Unzufriedenheit, als die Badeinsel im Sommer aus dem Au-Bad entfernt werden musste. Umso größer ist nun die Freude, mitteilen zu dürfen, dass die Schwimminsel doch wieder betrieben werden darf - unserem Badeteich also erhalten bleibt.

Wir erinnern uns, dass sich die Plattform seit 35 Jahren im Au-Bad befindet, also von Beginn an einen fixen Bestandteil der Wasserfläche bildet. Die Betriebsbewilligung der Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf für das Naturbadegewässer stammt aus dem Jahr 1991. Seither wurde die Anlage alle 2-3 Jahre überprüft, wobei die Plattform aber nie ein Thema war.

Bis dann Beanstandungen hinsichtlich der Schwimminsel getroffen und bei der letztjährigen Überprüfung dann ganz konkret technische Unterlagen hinsichtlich Maße, Gewicht, Verankerung usw., Unterlagen zur Ausführung der Einstiegsleiter gemäß EN 13451-2 und eine Nutzungsabnahme eines akkreditierten Unternehmens gemäß EN 13451-1/-2 gefordert wurden.

Das erschien anfangs aussichtslos, doch Schritt für Schritt tasteten sich Betreiber und Behörde an die Bewilligungsfähigkeit der Badeinsel heran. Zuerst wurde die Insel von der Technischen Prüfgesellschaft begutachtet. Diese sprach Empfehlungen aus, wie die Insel zu adaptieren sei, damit sie den relevanten Punkten der genannten Normen Rechnung trägt.

Wir haben die Vorgaben selbstverständlich umgesetzt. Die Kosten dafür betrugen rund 5.000 Euro. Die Schwimminsel erhielt eine neue Einstiegsleiter, die 75cm unter die Wasserlinie ragt und somit ein sicheres Betreten der Badeinsel ermöglicht. Fangstellen wurden durch eine Beplankung verschlossen. Das Plateau der Insel wurde mit WPC-Dielen neu verkleidet. Die Ankerketten und Schäkel wurden gegen korrosionsbeständige Feingliederketten ausgetauscht, die zudem ummantelt wurden. Auch neue Anker wurden gesetzt, um danach den Antrag auf Bewilligung der Schwimminsel bei der Bezirkshauptmannschaft einzubringen.

Im Zuge einer Verhandlung bei der Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf wurden die bisherigen Anstrengungen bewertet und letzte Hindernisse am Weg zur angestrebten Bewilligung ausgeräumt, denn im Verfahren hat sich herausgestellt, dass die Badeinsel nicht nur den genannten Europäischen Normen zu entsprechen hat, sondern auch eine weiterführenden Österreichische Norm heranzuziehen wäre.

Dazu meint Bürgermeister Wolfgang Gaida „Ich bleibe dabei, dass wir in diesem Land überreguliert sind und erachte Deregulierungsmaßnahmen unbedingt notwendig. Den Behörden bleibt nichts anderes übrig, als darauf zu achten, dass alle Gesetze und Normen eingehalten werden. Dafür, dass es derer zu viele und manche nicht nachvollziehbar gibt, können sie nichts.

Im vorliegenden Fall waren alle schlussendlich Beteiligten um eine Lösung bemüht und ich bin für unsere Badegäste glücklich, dass die Schwimminsel wieder zur Verfügung steht und nächste Badesaison wieder genutzt werden kann. Mein besonderer Dank geht an unsere Bezirkshauptfrau Mag. Claudia Pfeiler-Blach und an den Amtssachverständigen Dipl.-Ing. Thomas Philipp vom Amt der NÖ Landesregierung, die uns im Bewilligungsverfahren mit viel Verständnis und fachlicher Kompetenz zur Seite standen.“