Bgm. Robert Freitag zur Nationalratswahl

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Muster der amtlichen Wahlinfo

Am 15. Oktober wird gewählt. Mit unserer „Amtlichen Wahlinformation“ möchten wir Ihnen das gesamte Prozedere der Abwicklung erleichtern.

Um Sie bei der bevorstehenden Nationalratswahl also optimal zu unterstützen, wird Sie in den nächsten Tagen eine „Amtliche Wahlinformation - Nationalratswahl 2017“ erreichen. Achten Sie daher bei all der Papierflut, die anlässlich der Wahl verschickt wird, besonders auf unsere Mitteilung (siehe Abbildung).

Diese ist nämlich mit Ihrem Namen personalisiert und beinhaltet einen Zahlencode für die Beantragung einer Wahlkarte im Internet und einen schriftlichen Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert. Doch was ist mit all dem zu tun?

Sie können den personalisierten Abschnitt zur Wahl im Wahllokal mitbringen. Das ist kein „Muss“! Der Abschnitt ersetzt keinen Ausweis und natürlich können Sie Ihre Stimme auch ohne diesen abgeben, Sie erleichtern unseren Wahlbehörden damit aber die Wahlabwicklung.

Werden Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, dann beantragen Sie am besten eine Wahlkarte für die Briefwahl.

Um diese Wahlkarte zu erlangen, nutzen Sie bitte das Service der „Amtlichen Wahlinformation“, weil dieses personalisiert ist und drei Möglichkeiten bietet:

Persönlich in der Gemeinde, schriftlich mit der beiliegenden personalisierten Anforderungskarte mit Rücksendekuvert oder elektronisch im Internet.

Mit dem personalisierten Code auf unserer Wählerverständigungskarte in der „Amtliche Wahlinformation“ können Sie rund um die Uhr auf www.wahlkartenantrag.at Ihre Wahlkarte beantragen.

Mein Tipp: Beantragen Sie Ihre Wahlkarte möglichst frühzeitig! Wahlkarten können nicht per Telefon beantragt werden! Der letztmögliche Zeitpunkt für schriftliche und Online-Anträge ist der 11. Oktober 2017. Je nach Antragsart erfolgt die Zustellung zumeist mittels eingeschriebener Briefsendung auf Ihre angegebene Zustelladresse.

Die Wahlkarte muss spätestens am 15. Oktober 2017, 17 Uhr, bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangen. Bedenken Sie aber, dass samstags und sonntags keine Post zugestellt wird - de facto muss die Wahlkarte also allerspätestens am Freitag vor der Wahl bei der Behörde ankommen.

Sollte Ihnen das zu knapp werden, haben Sie noch immer die Möglichkeit, die Wahlkarte am Wahltag bei jedem geöffneten Wahllokal, das Wahlkarten entgegennimmt, abzugeben.

In Österreich werden grundsätzlich Parteien gewählt. Zusätzlich zur Stimme für eine Partei gibt es auch Vorzugsstimmen. Eine Vorzugsstimme ist eine zusätzliche Stimme für eine bestimmte Kandidatin oder einen bestimmten Kandidaten dieser Partei. Durch Ihre Vorzugsstimme können Sie eine Person vorreihen. Bei den Nationalratswahlen ist es möglich, auf Bundesebene, Landesebene und Regionalebene jeweils eine Vorzugsstimme zu vergeben.

Sollten Sie unsicher sein, wie Sie wem ihre Stimme geben können, machen Sie sich darüber keine großen Gedanken: „Nur“ die Partei anzukreuzen, ist auch eine gute Möglichkeit, von seinem Wahlrecht Gebrauch zu machen und auch diese Stimme kommt den Kandidatinnen und Kandidaten der jeweiligen Partei zugute.

Abschließend möchte ich mich bei all den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Wahllokalen, die sich für eine reibungslose Durchführung der Wahl einsetzen und dafür einen wertvollen Sonntag opfern, schon jetzt sehr herzlich bedanken.

Ihr Bürgermeister:
Robert Freitag