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Am 24. April 2016 wird das Staatsoberhaupt gewählt. Wir laden Sie ein, bei dieser Wahl Ihr Stimmrecht wahrzunehmen und dürfen Sie mit ein paar wichtigen Informationen versorgen.
Wer darf wählen? Wahlberechtigt ist, wer spätestens am Wahltag 16 Jahre alt wird und am 23. Februar österreichischer Staatsbürger oder österreichische Staatsbürgerin mit Hauptwohnsitz in Österreich war, oder als Auslandsösterreicher(in) in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen ist.
Wie kann man wählen? Durch persönliche Stimmabgabe in Ihrem Wahllokal, das von 07.00 bis 15.00 Uhr geöffnet sein wird. Anfang April erreichte Sie eine personalisierte Wahlinfo mit allen Daten. Wenn Sie diesen Abschnitt und einen Lichtbildausweis in das Wahllokal mitnehmen, erleichtern Sie uns die Wahlabwicklung. Sie können aber auch ohne diesen Abschnitt die Stimme abgeben.
Wählen mit Wahlkarte: Wenn Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, haben Sie bestimmt schon eine Wahlkarte beantragt. Dabei ist es wichtig zu beachten, dass der letztmögliche Zeitpunkt für das rechtzeitige Einlangen von Wahlkarten (Briefwahl) über den Postweg oder auch durch persönliche Abgabe bei den Bezirkswahlbehörden der 24. April 2016, 17.00 Uhr ist. Die Wahlkarte kann aber auch in jedem Wahllokal während der Öffnungszeiten abgegeben werden.