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Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!
Laut Statistik gibt es in Österreich derzeit etwa 827.000 gemeldete Hunde. Immer mehr Menschen möchten sich einen Hund anschaffen. Die zunehmende Zahl an Hunden birgt aber auch Konfliktpotenzial – sowohl für Hundehalter, als auch für Nicht-Hundehalter.
Darum möchten wir an dieser Stelle über ein paar Punkte aufklären, die vielleicht einigen Hundehaltern (oder auch Nicht-Hundehaltern) noch nicht so bewusst sind.In Österreich gibt es für (fast) alles einen rechtlichen Rahmen. So auch für die Hundehaltung generell. Die 2019 umgesetzte Novelle des NÖ Hundehaltegesetzes sorgte für viel Aufsehen. Im Zentrum: Der Schutz von Menschen, speziell von Kindern.
Ein Hund muss gemeldet sein. Diese Meldung erfolgt sowohl bei der Gemeinde, in der der Halter seinen Hauptwohnsitz hat, als auch beim zentralen Melderegister für Hunde – der Heimtierdatenbank.
Tipp: Zusätzlich lohnt es sich, seinen Hund auch bei Animaldata registrieren zu lassen. Sollte der Hund einmal abhandenkommen und gefunden werden, kann man auch dort die Chipnummer abfragen und den Besitzer kontaktieren. Die Vereine DOGtivity Hundetraining sowie Team Streunernasen in unserer Gemeinde haben jeweils ein Chip-Lesegerät und können bei Fundhunden die Chipnummern auslesen.
Ganz klar geregelt ist auch die Entsorgung der Hinterlassenschaften der Hunde. Dass so eine gesetzliche Klarstellung notwendig ist überrascht immer wieder. Immerhin dient die Entsorgung etwaiger Hauferl ja auch der Gesundheit des eigenen Hundes, da sich Hunde bei Kontakt mit nicht weggeräumten Hinterlassenschaften anderer Hunde, mit deren Parasiten anstecken können.
Fakt ist: Hundehaufen, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsbereich hinterlässt, sind unverzüglich zu entsorgen. Das ist auch jedem Hundehalter zuzumuten und wir dürfen an dieser Stelle Nicht-Hundehalter beruhigen: Nicht entsorgte Hauferl nerven auch die meisten Hundehalter. Und der Großteil greift anständig zum Sackerl. Aus diesem Grund sollte man nicht alle Hundehalter verteufeln.
Auch dieser Punkt ist ganz klar geregelt. An öffentlichen Orten im Ortsbereich sind alle Hunde an der Leine oder mit Maulkorb zu führen. Das gilt für den 45-Kilo-Schäferhund, den 20-Kilo-Border Collie und den 3-Kilo-Chihuahua gleichermaßen und ohne Ausnahme. Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial („Listenhunde“) sowie auffällige Hunde (also z.B. solche, die bereits schwere Verletzungen am Menschen oder Tier verursacht haben), sind ausschließlich mit Maulkorb und Leine zu führen.
Eine Maulkorb- und Leinenpflicht für alle Hunde gilt in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Betreuungseinrichtungen, Spielplätzen (Ausnahme: Therapiebegleithunde im Einsatz) oder Orten, an denen üblicherweise Menschenansammlungen (ab 150 Personen) anzutreffen sind, bei Veranstaltungen oder in beengten Räumen.
Außerhalb der oben genannten Bereiche bzw. in gesicherten Auslaufzonen können Hunde ohne Maulkorb und Leine geführt werden (Ausnahme: Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial oder auffällige Hunde), sofern man die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung und des NÖ Jagdgesetzes einhält.
Grundsätzlich ist der Hundehalter verpflichtet, sich beim Überlassen eines Hundes zum Führen oder Verwahren (also z.B. „Ausborgen“ zum Spazierengehen oder zur Urlaubsbetreuung) davon zu überzeugen, dass die andere Person eine entsprechende Eignung und Erfahrung hat, also unter anderem körperlich in der Lage ist, den Hund tatsächlich zu halten und auch etwaige Probleme richtig einschätzen und diesen gegebenenfalls aus dem Weg gehen kann.
Eines sei an dieser Stelle noch zur Leine gesagt: „Der tut nix!“ oder „Der folgt eh!“ sind keine Argumente, seinen Hund nicht an der Leine zu führen. Begegnet man anderen Personen, egal ob mit oder ohne Hund, hat man seinen Hund allein aus Gründen der Höflichkeit anzuleinen. Sie können nicht wissen, ob der andere Hund verträglich, krank, alt, ängstlich oder läufig ist. Egal, wie sehr Sie Ihrem Hund vertrauen, dass er „eh folgt“. Allein aus Rücksichtnahme, die man in der heutigen Zeit an vielen Stellen vermisst: Leine dran. Und im Ortsgebiet sowieso. Als Hundehalter hat man ohnehin oft das Gefühl, man stünde unter ständiger Beobachtung, weil es doch immer wieder schwarze Schafe gibt. Die gesetzliche Grundlage für das Halten von Hunden ist eigentlich unkompliziert. Hält man sich an diese Grundregeln und nimmt Rücksicht aufeinander, kann das Zusammenleben von Hunden und Menschen sehr harmonisch sein.
Fortsetzung folgt…