Erhöhte Verkehrssicherheit um das Schulzentrum

30-km/h-Zonen-Beschränkung

Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit rund um das Schulzentrum wurde von Bürgermeister Wolfgang Gaida eine 30-km/h-Zonen-Beschränkung verordnet. Die Zone bildet sich im Gebiet der Gemeindestraßen ab Allegasse 9, Bäckergasse 30, Schulgasse 2 und Schulgasse 3, wo nun das Befahren mit einer höheren Geschwindigkeit als 30 km/h verboten ist.

Die Verkehrsbeschränkung ist durch Verkehrszeichen „Zonenbschränkung“ und „Geschwindigkeitsbeschränkung“ (siehe Foto) kundgemacht.

Zusätzlich wurde vor dem Eingang ins Schulzentrum auf einer Länge von 11 Metern die Verkehrsbeschränkung „Halten und Parken verboten an Schultagen ausgenommen Schülertransport“ verordnet. Es dient dem sicheren Ein- und Aussteigen von teilweise beeinträchtigten Schülern, die aus umliegenden Gemeinden mit dem Schulbus an- und abreisen.