Ersatzneubau APG-Weinviertelleitung

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Mit der Errichtung der 22-kV-Stromleitung im nordöstlichen Weinviertel haben die Pioniere der Strominfrastruktur bereits in den 1940er Jahren einen wichtigen Grundstein für die Entwicklung unseres heutigen Stromnetzes gelegt. Nach über 70 Jahren Betriebszeit hat diese Leitung nun einen erheblichen Sanierungsbedarf.

Gleichzeitig haben sich die Anforderungen an das Stromnetz weiterentwickelt: Die Erzeugung erfolgt heute nicht nur in wenigen großen Kraftwerken, sondern an vielen Orten wird regionale erneuerbare Energie von Wind und Sonne in elektrischen Strom umgewandelt. Diese Entwicklung erfordert starke zusammen-hängende Netze, um die Erzeugung und den Verbrauch in jeder Sekunde ausgleichen zu können.

Die bestehende Leitung ist für diese und vor allem zukünftige Anforderungen nicht mehr ausgelegt. Daher ist es notwendig, eine neue Leitung auf einer Trassenführung zu entwickeln, welche die geografische Entwicklung der Stromerzeugung entsprechend berücksichtigt. Die neue APG-Weinviertelleitung soll künftig als 380-kV-Leitung ab dem Punkt Seyring in der Gemeinde Wolkersdorf über das Umspannwerk der Netz NÖ in Prottes bis zum Umspannwerk Zaya geführt werden. Im Umspannwerk Zaya erfolgt eine neue Anbindung des niederösterreichischen 110-kV-Netzes an das Übertragungsnetz der APG.

Unsere Planung auf dem Prüfstand

Als Planungsgrundlage liegt nun ein Korridor mit einer Achse für eine mögliche Trassenführung vor. Ausgehend von diesem Korridor soll bis zum Sommer 2016 eine genehmigungsfähige und mit der Bevölkerung optimierte Leitungsführung entwickelt werden. Die Genehmigungsfähigkeit und die Verträglichkeit muss sich sowohl an den unmittelbaren Schutzinteressen der Menschen als auch den Schutzinteressen für Tiere, Pflanzen und Naturraum orientieren.

Für eine Genehmigung im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung sind umfangreiche fachliche Untersuchungen im Planungsgebiet notwendig, noch bevor das Vorhaben bei der Behörde eingereicht werden kann. Als Projektwerberin muss APG bereits bei der Einreichung des Vorhabens zur behördlichen Prüfung darstellen, dass die Leitung den gesetzlichen Rahmenbedingungen zum Schutz von Mensch und Natur entspricht. Die Behörde hat anschließend die Aufgabe, die Projektunterlagen mit eigenen amtlichen Sachverständigen zu prüfen und die Umweltverträglichkeit festzustellen.

Für die Ausarbeitung des Detailprojekts ist es nun erforderlich, dass die Experten der einzelnen Fachbereiche Erkundungen im Planungsgebiet vornehmen und dabei in Gemeinden mit künftigem Leitungsverlauf auch Grundstücke im Privatbesitz betreten bzw. befahren sowie teilweise Untersuchungen auf privaten Grundstücken vornehmen. Damit dies rechtlich zulässig durchgeführt werden kann, hat das Amt der NÖ Landesregierung der APG dazu Ende April mit einem "Vorarbeitenbescheid" die Erlaubnis erteilt.

Selbstverständlich sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der APG sowie von der APG beauftragte Fachleute verpflichtet, mit größtmöglicher Schonung und Sorgfalt die notwendigen Datenerhebungen durchzuführen und die Eigentümer der betroffenen Grundstücke nach Möglichkeit im Vorfeld von geplanten Untersuchungen zu informieren. Sollten bei den durchgeführten Untersuchungen Flurschäden hervorrufen werden, ist die APG verpflichtet, den Ursprungszustand wieder herzustellen bzw. die entstandenen Flurschäden zu entschädigen.

Im Sommer 2016 soll der geplante Trassenverlauf mit den erforderlichen fachlichen Unterlagen beim Amt der NÖ Landesregierung zur Umweltverträglichkeitsprüfung eingereicht werden.

APG-Projektuebersicht-Weinviertelleitung (281 KB) - .PDF