Freiwillige Wiedereinführung der „Maskenpflicht“

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Aufgrund der steigenden Zahlen an Neuinfektionen in den vergangenen Wochen wurden in der jüngsten Änderung der„Lockerungsverordnung“ einige Lockerungen wieder zurückgenommen. Unter anderem wurde darin das Tragen von Masken in verschiedenen Bereichen (Handel, Post, Bankfilialen) wieder verpflichtend angeordnet.

Wir möchten uns am Rathaus freiwillig daran anpassen und somit einen Beitrag leisten, das Infektionsrisiko zu minimieren. Eine generelle Verpflichtung direkt aufgrund der Lockerungsverordnung besteht für Gemeindeämter zwar nicht, das Tragen des Nasen-Mund-Schutzes - bzw. eine gleichgelagerte andere Maßnahme (Visier, Plexiglasscheibe) kann allerdings zu einer Minimierung des Infektionsgeschehens beitragen, weshalb wir das seit Montag, dem 27. Juli, wieder so machen.

Wir ersuchen deshalb auch unsere Parteien und Besucher den Nasen-Mund-Schutzes in den Amtsräumen zu tragen. Vor allem im Stiegenhaus, im Lift und im Gangbereich finden wir ihn momentan unerlässlich. Die übrigen Hygienemaßnahmen (Abstand halten, Händewaschen) gelten natürlich weiterhin.