Heizkostenzuschuss 2017 / 2018

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Die Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2017/2018 in der Höhe von€ 135,-- zu gewähren.

Der Heizkostenzuschuss kann auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes bis 30. März 2018 beantragt werden. Richtlinien und Formulare liegen am Gemeindeamt auf und finden Sie auch im Downloadbereich unserer Gemeinde-Homepage.

Weil es sich beim betroffenen Personenkreis um die wirklich sozial Bedürftigen innerhalb der Bevölkerung handelt, plant Bürgermeister Robert Freitag, den Antrag an den Gemeinderat zu stellen, wie in den Vorjahren, auch für die Heizperiode 2017/2018 einen zusätzlichen Heizkostenzuschuss der Gemeinde zu gewähren.

Im Falle der Zustimmung bekommt also jede Hohenauerin und jeder Hohenauer, der(m) der Heizkostenzuschuss des Landes Niederösterreich für die Heizperiode 2017/2018 zusteht, eine weitere Unterstützung von der Gemeinde ausbezahlt.

Nach Erhalt des Landeszuschusses kann der Gemeindezuschuss gegebenenfalls sehr unkompliziert bis 30. Juni 2018 ebenfalls am Gemeindeamt abgeholt werden.