Heizkostenzuschuss

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Die NÖ Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2020/2021 in der Höhe von € 140,-- zu gewähren.

Der Heizkostenzuschuss kann auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes bis 30. März 2021 beantragt werden. Richtlinien und Formulare liegen am Gemeindeamt auf und finden Sie auch im Downloadbereich unserer Gemeinde-Homepage.

Weil es sich beim betroffenen Personenkreis um die wirklich sozial Bedürftigen innerhalb der Bevölkerung handelt, hat der Gemeinderat den Beschluss gefasst, diesem Personenkreis für die Heizperiode 2020/2021 einen zusätzlichen Heizkostenzuschuss der Gemeinde zu gewähren.

Also jede Hohenauerin und jeder Hohenauer, der(m) der Heizkostenzuschuss des Landes Niederösterreich für die Heizperiode 2020/2021 zusteht, bekommt eine zusätzliche Unterstützung der Gemeinde in Höhe von 100 Euro ausbezahlt.

Dieser kann nach Erhalt des Landeszuschusses sehr unkompliziert bis 30. Juni 2021 am Gemeindeamt abgeholt werden.