Illegale Sperrmüllsammlungen

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Foto des Flugblatts der illegale Sperrmüllsammlungen

Illegale Sperrmüllsammler aus dem benachbarten Ausland sind derzeit wieder im Verbandsgebiet unterwegs und bewerben ihre Tätigkeit  mit Flugblättern. Da sie über keine Sammelberechtigung nach den abfallrechtlichen Bestimmungen verfügen, sind solche Sammlungen illegal. Auch als Bürger begeht man einen Gesetzesverstoß, wenn man seine Abfälle an nicht berechtigte Sammler übergibt.

Alte Kühlgeräte, Bildschirmgeräte und andere Elektro- und Elektronikaltgeräte gehören zu den gefährlichen Abfällen und dürfen nur von befugten Sammlern übernommen werden.

Die illegalen Sammler "picken" sich die "Schnäppchen" heraus.  Dabei geht es weniger um die Funktionstüchtigkeit eines Fahrrades oder Kühlschrankes, sondern um die Rohstoffe Alteisen oder Buntmetalle. Was sich dann später bei genauerer Betrachtung als wertlos entpuppt, wandert zumeist in den nächsten Graben oder Windschutzgürtel – ebenso wie jene Geräte, aus denen das wertvolle Buntmetall herausgezwickt worden ist.  Solche illegalen Ablagerungen müssen von der Gemeinde oder vom G.V.U. mit viel Aufwand und Kosten entsorgt werden. 

Die Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf hat daher den Polizeiinspektionen im Verbandsgebiet den Auftrag gegeben, bei Sammelzentren und mobilen Sammlungen verstärkt diese Sperrmüllbrigaden zu kontrollieren.

Der G.V.U. kalkuliert die Müllgebühren kostendeckend. Die Erlöse aus dem Wertstoffverkauf, insbesondere von Altmetallen, stellen dabei eine nicht unwesentliche Einnahmequelle dar. Nur wenn der G.V.U. mit diesen Wertstoff-Erlösen im gewohnten Ausmaß rechnen kann, können die Müllgebühren niedrig gehalten werden. Diverse Flugblätter von Kleinmaschinen-Brigaden o. ä. sollte man am besten ignorieren.

Wenn Sie als Abfallbesitzer die illegalen Sperrmüllsammler nicht unterstützen, tragen Sie zum Umweltschutz bei und helfen außerdem dem G.V.U. Bezirk Gänserndorf, eine ökologisch und wirtschaftlich nachhaltige Abfallentsorgung sicherzustellen.