NÖ Landtagswahl am 3. März 2013

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Am 3. März findet die Wahl des Niederösterreichischen Landtages statt. Gewählt werden die 56 Abgeordneten des Niederösterreichischen Landtages, Sie entscheiden bei dieser Wahl also über die Zusammensetzung des Landesparlamentes.

Wahlberechtigt

Alle Bürger und Bürgerinnen mit österreichischer Staatsbürgerschaft, welche bis spätestens 3. März 2013 das 16. Lebensjahr vollendet haben werden und in einer Gemeinde des Landes am 28. Dezember 2012 (Stichtag der Landtagswahl) ihren ordentlichen Wohnsitz (das muss nicht der Hauptwohnsitz sein) hatten.

Briefwahl

Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag nicht in ihrem Wahlsprengel wählen können (Urlaub, Krankheit usw.) haben die Möglichkeit, mit Briefwahlkarten zu wählen.

Die Briefwahlkarte ist entweder schriftlich oder mündlich (persönlich am Gemeindeamt) zu beantragen. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.

Schriftliche Beantragung: www.wahlkartenantrag.at, E-Mail, Telefax, Brief, Rückantwortkarte der Wählerverständigung (wird rechtzeitig ausgesendet). Wichtig ist, dass Sie bei diesen Beantragungen entweder Ihre Reisepassnummer oder eine Kopie oder bei Mails einen Scan eines persönlichen Dokumentes (z.B. Lichtbildausweis) anfügen.

Sie bekommen Ihre Briefwahlkarte mit eingeschriebenem Brief (RSb) oder holen Sie sich diese von Ihrem Gemeindeamt ab.

Wenn Sie die Briefwahlkarte erhalten, können Sie sofort wählen - Stimmzettel ausfüllen, diesen in das Wahlkuvert legen, auf der Rückseite der Briefwahlkarte unterschreiben, die Briefwahlkarte verschließen, in das voradressierte und vorfrankierte Überkuvert stecken, zukleben und per Post, Boten oder persönlich an das Gemeindeamt senden/bringen. Sie brauchen kein Porto zu bezahlen.

Wichtig ist, dass Ihre Briefwahlkarte spätestens am 3. März 2013 um 06.30 Uhr bei der Gemeinde eingelangt ist.

Achtung: Die Zuteilung der Gassen wurde für die Wahlsprengel 2 und 3 geändert, um ein Ungleichgewicht der Wahlberechtigten zu beseitigen. Die Sprengel setzen sich nun folgender Maßen zusammen:

  • Sprengel 1 (Wahllokal Volksschule): Augasse, Bahnstraße, Brunnengasse, Dammgasse, Feldgasse, Glockenturmgasse, Hauptstraße, Johannesgasse, Marktplatz, Neugasse, Rathausplatz, Rathausstraße, Siedlergasse und Sportgasse;
  • Sprengel 2 (Wahllokal Hauptschule) Adamstal, Alleegasse, Am Brunnenfeld, Am Schloßberg, Bäckergasse, Burggraben, Fliedergasse, Fortshausgasse, Gartenstraße; Gärtnergasse, Gemeindegasse, Jägergasse, Kellerbergweg, Kurze Gasse, Lagerhausgasse, Liliengasse, Lustgarten, Lustgartengasse, Meierhofgasse, Nelkengasse, Rosengasse, Schulgasse, Tulpengasse, Waldgasse, Weingartenweg, Weststraße (Von Gartenstraße bis Nelkengasse), Wiesengasse;
  • Sprengel 3 (Wahllokal Atrium) Arbeitergasse, Bernsteinstraße, Birkengasse, Buchengasse, Deimelgasse, Dobermannsdorferstraße, Elstergasse, Erlengasse, Falkengasse, Fasangasse, Föhrengasse, Hausbrunnerstraße, Kirchengasse, Liechtensteinstraße, Lindengasse, Parkgasse, Schnepfengasse, Sperbergasse, Ulmengasse, Wachtelgasse, Weststraße (von Hausbrunner- bis Gartenstraße);

Noch mehr und detailliertere Infos zur NÖ Landtagswahl 2013 finden Sie auf der Homepage des Landes Niederösterreich.