Plattform „Adieu“ dafür „Hallo“ Zaun

Badeinsel im Au-Bad

Als die (Bade)Welt im Au-Bad mit Plattform noch in Ordnung war. © Thomas Benedik

Man hört und liest oft davon, dass wir in diesem Land überreguliert wären, was viele Sachen nicht nur verkompliziert, sondern auch viel Geld kostet. Gemeinden und Wirtschaftstreibende können Lieder davon singen. Momentan gibt es leider auch wieder zwei aktuelle Beispiele im Freizeitareal.

Das Unverständnis bei der Gemeindevertretung ist dementsprechend groß. Dass wir in Österreich überreguliert sind und dringender Reformbedarf besteht, ist kein Geheimnis mehr. Sachverständige mit teilweise nicht nachvollziehbaren Normen haben das Sagen und nun fällt vielleicht die Plattform im Au-Bad diesem Umstand zum Opfer. Dafür musste ein Zaun im Freizeitareal zwischen Kinderspielgerät und Calisthenics-Anlage errichtet werden.

Unser Badeteich ist seit 1991 als Naturbadegewässer gewidmet und wird von Plattform im Au-BadDie Plattform ist seit fast 35 Jahren ein fixer Bestandteil des Au-Bads. Nach fünf Jahren im Kampf um den Erhalt muss sich Bürgermeister Wolfgang Gaida nun gegenüber der Behörde vielleicht sogar geschlagen geben.der Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf alle 2-3 Jahre überprüft. Die Plattform war nie Thema, bis die für die Behörde nun tätige Amtssachverständige anlässlich der Überprüfung 2019 zu hinterfragen begann, ob die Einstiegsleiter der Schwimminsel den einschlägigen Normen entspricht. Aus ihrer Sicht reichten die Trittstufen zu wenig weit unter Wasser, weshalb es eine zu ertrinkende Person nicht schaffen würde, sich auf das Deck der Plattform zu retten.

Bürgermeister Wolfgang Gaida entgegnete gleich am Beginn der Diskussion, dass ein Schwimmender, der zu ertrinken drohe, sich dann aber wenigstens noch an der Plattform oder an der Leiter festhalten könne, um dem nahenden Tod durch Ertrinken zu entgehen. Dies wurde von der Sachverständigen zornig aufgenommen und im weiteren Verlauf wurde Bürgermeister Wolfgang Gaida dann vor Augen geführt, wer am berühmt-berüchtigten „längeren Ast“ sitzt.

Bei der nächsten Überprüfung im Jahr 2021 wurde eine Nutzungsabnahme durch den TÜV gefordert, sollte die Plattform weiter bleiben. Bei der letztjährigen Überprüfung wurden dann ganz konkret technische Unterlagen für die Plattform, Unterlagen zur Ausführung der Einstiegsleiter gemäß EN 13451-2 und eine Nutzungsabnahme eines akkreditierten Unternehmens gemäß EN 13451-1/-2 gefordert. Anfang April kam dann eine Art „Mahnschreiben“ der Behörde, dass noch immer keine positive Abnahme durch ein akkreditiertes Unternehmen vorgelegt wurde.
Der TÜV kann die Plattform natürlich nicht abnehmen, weil sie in Eigenregie in einer Zeit gefertigt wurde, als noch keine Normen zu berücksichtigen waren. Sie muss deshalb vielleicht nach 35 Jahren aus unserem Au-Bad entfernt werden. Dann entspricht wieder alles den Normen und wir wissen wer am längeren Ast sitzt.

Ob das auch dem Ertrinkenden hilft, der dann keine Leiter oder Plattform mehr zur Verfügung hat, wo er sich festzuhalten könnte, werden wir hoffentlich nie feststellen müssen.

Nach einem freundlichen Hinweis von Gemeinderat Ing. Alexander Halzl, der beruflich im Sicherheitsbereich eines großen Unternehmens tätig ist, prüft die Behörde erneut. Er meint, dass man die Plattform nicht als akkreditierungsbedürftige Badeinsel, sondern lediglich als zentral gelegene Notfall- bzw. Rettungsboje mit entsprechendem Notaufstieg einordnen kann.

Ähnliche Plattformen werden auch auf größeren Löschteichen oder Hochtanks zur Rettung von Personen oder Wildtieren in Notlagen verwendet. Ihm persönlich hat die „Insel“ sogar schon in der eigenen Not im Jahr 2015 rettende Dienste geleistet, weshalb es ihm ein großes Anliegen wäre, dass die Plattform mit entsprechender Kennzeichnung und Leiter bleiben darf.

Mehr als fragwürdig sind die Vorgaben auch nur einen Steinwurf weiter bei der im Vorjahr neu eröffneten Calisthenics-Anlage.

Gut gemeint, hat Bürgermeister Wolfgang Gaida dort auch noch ein Spielgerät für Kinder aufgestellt und dabei mit den Mitarbeitern des Bauhofs alle bekannten Normen, wie z.B. Fallschutztiefen und Abstände, eingehalten.

Überrascht war man dann von der Aussage des TÜV „So kann das nicht bleiben!“.

Fragen Sie nicht, was der Zaun für einen großen Unterschied macht. Die KidsSpielgerät im FreizeitarealDie beiden Anlagen sind baulich zu trennen, weil sie auf der gleichen Wiese stehen, deshalb ist nun dazwischen ein Zaun zu finden. können trotzdem um ihn herum zwischen den Anlagen wechseln. Eltern sollten trotzdem ihrer Aufsichtspflicht nachkommen. „Vurschrift ist eben Vurschrift“ und abgesehen davon, dass wir kein Verständnis dafür aufbringen können, sind es wieder 2.000 Euro die uns die Überregulierung unnötig kostet.