Stellungnahme des Bürgermeisters zu den Vorkommnissen in der Gemeinde-Buchhaltung

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

In der letzten Gemeinderatssitzung habe ich bereits zu den Vorkommnissen in der Buchhaltung Stellung genommen und es ist mir ein Anliegen, auf diesem Wege auch die gesamte Bevölkerung ausführlich zu informieren.

In der Kalenderwoche 4/2016 teilte mir der Geschäftsführer der EBSG (Erste Burgenländische Siedlungsgenossenschaft) telefonisch mit, dass die EBSG seit Jahren keine Vorschreibungen für Grundsteuerzahlungen erhalten hat und mehrere telefonische und schriftliche (E-Mail) Urgenzen bei der Mitarbeiterin der Buchhaltung erfolglos blieben. Daraufhin ordnete ich die sofortige Feststellung des Sachverhalts an. Als rechnerisches Ergebnis stellte sich heraus, dass seit dem Jahr 2000 insgesamt 19.000 Euro nicht vorgeschrieben wurden. Davon sind 11.000 Euro wegen Verjährung nicht mehr einbringlich, und 8.000 Euro bei umgehender Vorschreibung einbringlich.

Am 26.01.2016 wird die Mitarbeiterin von mir im persönlichen Gespräch im Beisein von zwei weiteren Mitarbeitern vom Sachverhalt unterrichtet. Die Mitarbeiterin bestätigt die Richtigkeit der oftmaligen Anrufe von Mitarbeitern der EBSG und gibt dabei an, dass ihr dieser Fehler bewusst passiert ist, mit der Begründung, dass sie die erforderlichen Berechnungen nicht imstande war, alleine durzuführen. Meine ausdrückliche Frage über etwaig noch zu erledigende Grundsteuervorschreibungen beantwortet die Mitarbeiterin mit einem klaren „Nein“.

In der Kalenderwoche 7/2016 übergibt die Mitarbeiterin ihrer Kollegin einen Ordner mit weiteren unerledigten Grundsteuerakten. Vizebürgermeister Wolfgang Gaida und Andrea Bonhold unterrichten mich von diesem Sachverhalt. Wiederum erteile ich den Auftrag, die Angelegenheit umgehend aufzuarbeiten und die tatsächlich aushaftenden Beträge zu eruieren. Weiters kündige ich der Mitarbeiterin auch an, dass ich mir bis zur vollständigen Klärung und Aufarbeitung die Ergreifung sowohl disziplinärer als auch dienstrechtlicher Maßnahmen vorbehalte.

Inzwischen erfolgte seitens des Amtes die Aufarbeitung sämtlicher vorhandener Grundsteuerakte mit dem Ergebnis, dass nun weitere ca. 50.000 Euro an Grundsteuer für den Zeitraum 1999 bis heute aushaftend sind, davon sind ca. 23.000 Euro einbringlich und ca. 27.000 Euro uneinbringlich. Es ergibt sich demnach eine Gesamtsumme wegen Verjährung uneinbringlicher Grundsteuer von ca. 38.000 Euro (EBSG: 11.000 Euro; andere: 27.000 Euro).

Im Laufe des 18.02.2016 verfasst die Mitarbeiterin ein Kündigungsschreiben, mit welchem sie mit sofortiger Wirkung kündigt. Überbracht wird mir dieses Schreiben von einer anderen Mitarbeiterin. Dies bedeutet wegen der Nichteinhaltung der Kündigungsfrist den vorzeitigen Austritt aus dem Gemeindedienst sowie den damit verbundenen Verlust des Abfertigungsanspruches und des Anspruches auf Urlaubsabfindung für nicht verbrauchten Erholungsurlaub.

Der Sachverhalt hinsichtlich Kündigung des Dienstverhältnisses und nicht erledigter Grundsteuerakte wurde der Aufsichtsbehörde (Land NÖ) mitgeteilt. Weitere Schritte zur möglichen Einbringung der verjährten Beträge werden derzeit geprüft.

Der Vollständigkeit halber wird erwähnt, dass im Jahr 2013 im Zuge einer aufsichtsbehördlichen Überprüfung bei den Grundsteuervorschreibungen ebenfalls Außenstände aufgezeigt wurden. Die bekannten Rückstände wurden auch damals sofort aufgearbeitet und die Grundsteuer bescheidmäßig vorgeschrieben. Alle offenen Forderungen konnten in voller Höhe eingebracht werden.

Meine damalige Frage als Bürgermeisters, ob nun alle außer den bekannten Rückständen noch weitere Grundsteuerakte aufzuarbeiten seien, beantwortete die Mitarbeiterin, im Beisein von Zeugen, mit „Nein“.

Die Gesamtsumme der derzeit uneinbringlichen Grundsteuer ist in ihrer Höhe etwa gleich der Summe für die nicht zur Auszahlung gelangenden Abfertigung und Urlaubsabfindung für nicht verbrauchten Erholungsurlaub. Abschließend möchte ich aber auch ausdrücklich feststellen, dass aus derzeitiger Sicht im Gegenstand in keiner Weise eine persönliche Bereicherung der Bediensteten stattgefunden hat oder sie jemals einen persönlichen Vorteil daraus gezogen hätte.

Zum Schluss kommend möchte ich nochmals betonen, auch wenn die uneinbringlichen Außenstände, durch die nicht zur Auszahlung gelangende Abfertigung und Urlaubsabfindung in etwa aufgewogen werden, sehe ich in diesen nicht entschuldbaren Verfehlungen, ein äußerst unfaires Verhalten gegenüber der gesamten Bevölkerung und ihrer Kolleginnen und Kollegen.

Daher, geschätzte Hohenauerinnen und Hohenauer, können Sie mir vertrauen, dass dieser auch für mich äußerst unangenehme Vorfall rasch und lückenlos aufgearbeitet wird.

Ihr Bürgermeister
Robert Freitag