Wahlentscheidungen

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Europawahl

Am 25. Mai 2014 werden in Österreich die 18 österreichischen Mitglieder der insgesamt 751 Mitglieder des Europäischen Parlaments gewählt.

Es handelt sich um eine Direktwahl, bei der die Stimme für eine kandidierende Partei abgegeben wird. Welche Kandidatinnen/Kandidaten in das Europäische Parlament einziehen bestimmt sich – abhängig vom Wahlergebnis – nach deren Reihung innerhalb der Partei und dem Ergebnis der Auswertung der Vorzugsstimmen.

Das Europäische Parlament vertritt alle BürgerInnen der EU-Mitgliedstaaten und hat weitreichende Befugnisse, wie z.B. die Mitwirkung an der Gesetzgebung in der EU oder demokratische Kontrollrechte in Bezug auf die EU-Institutionen. Darüber hinaus wählt das Europäische Parlament den Präsidenten der Europäischen Kommission auf Basis eines Kandidatenvorschlags des Europäischen Rates. Die Gesetzgebungsperiode des Europäischen Parlaments beträgt fünf Jahre.

Sie können Ihre Stimme von 08.00 bis 14.00 Uhr in Ihrem Wahllokal abgeben. Wo sich dieses befindet, wird mit einer eigenen Verständigungskarten mitgeteilt. Sollten Sie Ihr Wahllokal am Wahltag nicht aufsuchen können, besteht die Möglichkeit zur Stimmabgabe mittels Wahlkarte im Wege der Briefwahl.

Arbeiterkammerwahl

Alle 5 Jahre finden in ganz Österreich Wahlen zu den Vollversammlungen (ArbeitnehmerInnenparlamente) der Arbeiterkammern statt. Heuer ist es wieder soweit.

Als gesetzliche Interessenvertretung setzt sich die „Kammer für Arbeiter und Angestellte“ für Beschäftigung, Weiterbildung, Qualifizierung und Wiedereingliederung ihrer Mitglieder am Arbeitsmarkt ein. Soweit organisatorisch möglich, findet die AKNÖ-Wahl direkt im Betrieb statt. Oft werden auch mehrere kleinere Betriebe zu einem Wahlsprengel zusammengefasst. Ob in Ihrem Betrieb die Möglichkeit zur Stimmabgabe besteht oder nicht, wurde Ihnen mit einem Schreiben der AKNÖ Mitte März mitgeteilt. In Niederösterreich bekommen rund 210.000 Wahlberechtigte die Wahlkarte automatisch zugestellt, alle anderen Beschäftigten mit einem kammerzugehörigen Dienstverhältnis konnten sie bestellen. Wer die Wahlkarte erhalten hat, kann den Stimmzettel sofort ausfüllen und in das rote Stimmkuvert stecken. Beides dann in das weiße Rücksendekuvert, Lasche zukleben und ab in den nächsten Postkasten. Wahlkarten müssen spätestens am 19. Mai aufgeben werden. Es gilt der Poststempel!

NÖ Landarbeiterkammerwahl

Am 18. Mai 2014 wird die gesetzliche Interessensvertretung der unselbständig Beschäftigten (Arbeiter, Angestellte, Beamte) und Pensionisten in der Land- und Forstwirtschaft in Niederösterreich neu gewählt. Es werden 40 Mandate für Mitglieder der Vollversammlung vergeben. Die Legislaturperiode beträgt 6 Jahre. Die Möglichkeit zur Stimmabgabe am Wahltag besteht im Seminarraum im Atrium von 10.00 bis 12.00 Uhr.