MARKTGEMEINDE HOHENAU AN DER MARCH
Im Notfall erreichen Sie uns auch außerhalb der Amtszeiten des Rathauses unter 0660 36 36 037
Bei einem Sterbefall zu Hause muss zu allererst ein Arzt den Tod feststellen. Nur, wenn dies der Fall ist, darf die Bestattung tätig werden. Das kann der Hausarzt, am Wochenende der diensthabende Arzt oder auch der Notarzt sein, der von den Angehörigen zu verständigen ist.
Anschließend verständigen Sie die Bestattung der Marktgemeinde Hohenau an der March, die die Abholung und alle weiteren Schritte bis zur Beerdigung mit Ihnen organisiert.
Bei einem Sterbefall im Krankenhaus oder sonstigen öffentlichen Anstalten (z.B. Pflegeheim) übernimmt unser Bestattungsunternehmen nach Freigabe des Leichnams natürlich auch alle notwendigen Besorgungen für die Hinterbliebenen.
Benötigte Dokumente:
Bei der Beurkundung des Todesfalls beim zuständigen Standesamt sind Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis und gegebenenfalls die Heiratsurkunde vorzulegen. Bei verwitweten oder geschiedenen Verstorbenen zusätzlich noch die Sterbeurkunde des Gatten/der Gattin bzw. das Scheidungsurteil.
Für die direkte Abrechnung der Kosten mit einer Sterbeversicherung benötigen wir die Polizze und einen Ausweis.
Seit 2016 bieten wir auch Naturbestattungen von Urnen in den Flüssen Thaya und March an.
Wir sind uns betreffend des hohen Stellenwerts Ihre personenbezogenen Daten bewusst, deshalb nehmen wir den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst und halten uns strikt an die datenschutzrechtlichen Vorgaben.
Im downloadbaren PDF-Dokument finden Sie nähere Informationen darüber, wie wir Ihre Daten verarbeiten. Wir behalten uns das Recht vor, diese Datenschutzerklärung aufgrund rechtlicher oder technischer Entwicklungen jederzeit anzupassen.
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