Bürgermeister Robert Freitag zur Bundespräsidentenwahl und zum neuen Kindergartengesetz

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Robert Freitag

Sehr geehrte Hohenauerinnen und Hohenauer!

Zwei Themen beschäftigen mich diesmal im Besonderen. Eine Neuregelung des NÖ Kindergartengesetzes und natürlich die bevorstehende Wiederholung der Bundespräsidentenwahl.

Erhöhung der Beiträge für die Nachmittagsbetreuung aufgrund einer Gesetzesänderung
Die Beiträge der Eltern für die Früh- und Nachmittagsbetreuung wurden bisher vom Amt der NÖ Landesregierung geregelt. Aufgrund einer Änderung im NÖ Kindergartengesetz ist künftig dafür der Kindergartenerhalter, in unserem Fall die Gemeinde, zuständig.

Daher gelten ab 1. Jänner 2017 für die Anwesenheit Ihrer Kinder während der Betreuungszeiten von 6.30 bis 7.00 und 13 bis 17 Uhr folgende Tarife:

Anwesenheit des Kinder pro Woche in Sunden Elternbeitrag für Früh- und/oder Nachmittagsbetreuung in € Ermäßigter Tarif für das zweite und jedes weitere Kind in €
bis 40 Stunden 

50,00 (gesetzlicher Mindesttarif)

25,00 
bis 60 Stunden 70,00 (unverändert) 35,00
über 60 Stunden 80,00 (unverändert) 40,00
     

Der Kindergartenbesuch in der Zeit von 7 bis 13 Uhr ist nach wie vor kostenlos

Bei der Festlegung der oben angeführten Tarife waren wir bestrebt, diese sozial verträglich zu gestalten, insbesondere im Hinblick auf die Ermäßigung für das zweite und jedes weitere Kind. Ich darf auch festhalten, dass die Einnahmen aus den Elternbeiträgen nur etwa ein Drittel der tatsächlichen Kosten abdecken und die Differenz, als Unterstützung für unsere Jungfamilien, die Gemeinde trägt.

Sollten Sie die Betreuungszeiten ändern wollen, so können Sie dies bis spätestens 9. Dezember 2016 mit Wirkung per 01. Jänner 2017 tun.

Bundespräsidentenwahl
Weil diese unmittelbar bevor steht, lassen Sie mich bitte ein paar Worte dazu anmerken:

Am 4. Dezember werden wir wieder zu den Wahlurnen gerufen, um einen Bundespräsidenten zu wählen. Weltweit werden wir um unsere Verfassung beneidet und es ist noch nicht so lange her, dass unser Österreich ein demokratischer und föderaler Bundesstaat, im Besonderen eine semipräsidentielle Republik war.

Erst 1951 wurde dem Volk das Recht eingeräumt, ihr Staatsoberhaupt, den „Bundespräsidenten“, tatsächlich selbst zu wählen. Hart erkämpft von unseren Eltern und Großeltern. Zu den Kernkompetenzen des Bundespräsidenten gehören die Ernennung des Bundeskanzlers und die Möglichkeit, auf Ansuchen der Regierung, den Nationalrat aufzulösen, die Entlassung des Bundeskanzlers oder der gesamten Bundesregierung und die Bestellung einer einstweiligen Bundesregierung.

Nicht zu vergessen, er repräsentiert unser Land im Ausland und ist wichtiger Wegbereiter bei internationalen Großaufträgen für unsere Industrie.

In der Praxis übten sich die Bundespräsidenten der Zweiten Republik aber in Zurückhaltung und konzentrierten sich auf Einfluss hinter den Kulissen und ihre repräsentativen Aufgaben. Autorität fließt ihnen unter diesen Umständen hauptsächlich Kraft ihrer Persönlichkeit zu.

Daher, lassen sie sich nicht verrückt machen, auch wenn in letzter Zeit oft die Wichtigkeit dieses Amtes herabgewürdigt wird. Nutzen Sie ihr „Recht“, mit zu entscheiden, wer zukünftig unser Österreich als Staatsoberhaupt repräsentieren wird.

Wer nicht wählen geht, entscheidet nicht. Wer nicht selbst entscheidet, über den wird entschieden.

Meint Ihr
Robert Freitag

Anmerkung, mit der Bitte um Beachtung bei der Bundespräsidentenwahl: Sie haben sich laut Bundespräsidenten-Wahlordnung vor der Sprengelwahlbehörde - auch wenn Sie den Mitgliedern bekannt sind - auszuweisen.

BITTE Lichtbildausweis mitnehmen (Reisepass, Führerschein, Personalausweis, sonstige amtliche Lichtbildausweise) und im Sinne einer raschen Abwicklung unaufgefordert vorweisen.

Ein Meldezettel oder die amtliche Wahlinformation sind keine tauglichen Urkunden für eine gesetzeskonforme Identitätsfeststellung vor der Stimmabgabe.