Gebührenbremse

Am 12. Oktober 2023 wurde den Ländern zur Finanzierung einer Gebührenbremse per Bundesgesetz ein einmaliger Zweckzuschuss zur Finanzierung der Senkung von Gebühren für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen und Gemeindeanlagen in Höhe von 150 Millionen Euro gewährt. 

Die Vergabe des vom Land NÖ erhaltenen Betrages an die Gemeinden sowie die Weitergabe dieses Zweckzuschusses durch die Gemeinden wurde mit Richtlinien der NÖ Landesregierung vom 23. Jänner 2024 geregelt. Unserer Gemeinde wurden 45.958 zugesprochen, die es nun zu verteilen galt.

Der Gemeinderat hat nun die Weitergabe des vom Land NÖ zugeteilten Zweckzuschusses zur Finanzierung der Gebührenbremse in Höhe von € 45.958,00 an den Gemeindeverband für Aufgaben des Umweltschutzes im Bezirk Gänserndorf zur operativen Abwicklung an die verpflichteten Gebührenzahler beschlossen, sodass nun jeder gebührenpflichtige Liegenschaftseigentümer, welcher einen Bereitstellungsanteil zu leisten hat, seinen Zweckzuschuss erhält. 

Die Weitergabe des Zweckzuschusses an die gebührenpflichtigen Haushalte wird mittels Gutschrift bei der Vorschreibung der Abgaben und Gebühren für das 2. Halbjahr 2024 erfolgen. 

Allfällige Kosten für die Abwicklung der Gebührenbremse (Rundungsdifferenzen, Personalaufwand, …) übernimmt die Gemeinde, sodass Ihnen der für Ihren Haushalt anteilige Zuschuss in voller Höhe bleibt.

Erwarten sie aber bitte nicht zu viel der Anrechnung auf die Gebühren. Eine grobe Hochrechnung mit 45.000 Euro für rund 1.500 Hohenauer Haushalte, bremst die Euphorie, die im Vorfeld vielleicht schon von den Medien ausgelöst wurde.