Gemeinderatsbeschlüsse

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In der Oktober-Sitzung des Gemeinderats wurden Aufträge zu den Projekten "Gästezimmer", "Urnengräber" und "March-Zentrum" vergeben, sowie Kanal- und Wasserabgaben moderat angepasst.

Gästezimmer

Ein Ingenieurbüro wurde mit den Planungsarbeiten für vier bis fünf Gästezimmer im Obergeschoß des Atriums beauftragt.

Die Leistung zum Preis von rund 12.000 Euro umfasst Entwurf, Einreichplanung und Bewilligungsverfahren, Massenermittlung, Ausschreibung und Vergabe, Förderungsmanagement, Bauüberwachung, Aufmaß- und Rechnungsprüfung, Probebetrieb und Übernahme.

Urnengräber

In der bestehende Urnenwand am Friedhof ist nur mehr eine Urnennische verfügbar, weshalb das hiesige Steinmetzunternehmen Felzl mit Liefern und Versetzen von 18 Urnenelementen in Pultform für jeweils 4 Urnen samt Schriftplatte sowie von 18 Laternensockel aus Granit mit Laternen und Vasen zum Preis von rund 22.000 Euro beauftragt wurde.

March-Zentrum

Die Planungsarbeiten zur Errichtung eines Ökozentrums im Park an der Liechtensteinstraße wurden nach erfolgter Ausschreibung an Architekt Christian Galli aus Krems an der Donau zum Preis von 68.876,40 Euro vergeben. Der Auftrag umfasst Kostenermittlungsgrundlagen, Erstellung der Unterlagen für die Einreichung bei der Baubehörde, Ausschreibungsunterlagen, Ausführungsplanung, künstlerische, technische und geschäftliche Oberleitung, Planungskoordination und örtliche Bauaufsicht.

Wasserabgabe

Aufgrund einer Neuberechnung des Betriebsfinanzierungsplanes ergab sich die Notwendigkeit einer Anpassung der Wasserabgabenordnung mit Wirkung vom 1. Jänner 2018. Bei den kostspieligen Vorhaben, die eine Neuberechnung notwendig machten, handelt es sich um den digitalen Leitungskataster, den voraussichtlich benötigten Einbau einer Filteranlage und die Erneuerung der Hydranten.

Der Einheitssatz für die Berechnung der Wasseranschlussabgabe wurde mit EUR 6,51 (derzeit EUR 6,30) und die Grundgebühr für 1 m3 Wasser mit EUR 1,16 (derzeit EUR 1,01) festgesetzt. Der Bereitstellungsbetrag von derzeit EUR 7,-- pro m3/h blieb unverändert.

Finanzreferent GGR Harald Lukas erläuterte die notwendigen Anpassungen vor der Beschlussfassung in der Gemeinderatssitzung an Hand eines Beispieles mit einem „durchschnittlich großen Einfamilienwohnhaus" mit 3 angeschlossenen Geschoßen, einer Garage, und einer Grundstücksgröße von 900 m2:

Die einmalig zu leistende Wasseranschlussabgabe erhöht sich von EUR 2.261,70 auf EUR 2.337,09 und die Wasserbezugsgebühr erhöht sich bei einem Verbrauch von jährlich 160 m3 um 24 Euro von EUR 182,60 auf EUR 206,60.

Kanalabgabe

Auch der neue Betriebsfinanzierungsplan zur Kanalabgabenordnung ergab die Notwendigkeit einer Anpassung mit Wirkung vom 1. Jänner 2018, weshalb der Einheitssatz mit 1,92 (statt bisher 1,70 Euro) festgesetzt wurde. Der Einheitssatz für die Berechnung der Kanaleinmündungsabgabe blieb unverändert.

Für das vorhin erwähnte „Beispiel-Einfamilienwohnhaus" ergibt sich dadurch eine um 53,24 Euro höhere