NÖ Landtagswahl 2018

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Ausschreibung
Am 16. November 2017 hat die Niederösterreichische Landesregierung die Verordnung zur Ausschreibung der Wahl des Niederösterreichischen Landtages beschlossen. Der Wahltag wurde mit dem 28. Jänner 2018, der Stichtag mit dem 17. November 2017 festgelegt. Es besteht keine Wahlpflicht.

Wahlberechtigt sind
Aktiv wahlberechtigt bei einer NÖ Landtagswahl sind Österreicherinnen oder Österreicher, wenn sie spätestens am Tag der Landtagswahl das 16. Lebensjahr vollenden; d.h. jene Personen die spätestens am Wahltag ihren 16. Geburtstag begehen; das Erlangen des passiven Wahlrechts bei einer Landtagswahl in Niederösterreich erfolgt, wenn ein(e) Bewerber(in) am Stichtag der Wahl die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt und spätestens am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet; d.h. jene Personen die spätestens am Wahltag (28. Jänner 2018) ihren 18. Geburtstag begehen.

Wer wird gewählt?
Gewählt wird in Niederösterreich grundsätzlich eine Parteiliste, wobei es in jedem Wahlkreis eigene Stimmzettel gibt. Der (Die) Wähler(in) hat die Möglichkeit, durch Vergabe einer Vorzugsstimme (Eintragung des Namens auf der Ebene des Wahlkreises und des Landeswahlvorschlages) die Listenreihung zu beeinflussen. Die auf die einzelnen wahlwerbenden Parteien (das sind jene Parteien, die Wahlvorschläge eingebracht haben) entfallenden Mandate werden in zwei Ermittlungsverfahren berechnet, wobei Mandate die auf einer unteren Ebene erzielt wurden, jeweils angerechnet werden. In Niederösterreich gilt ein starkes Persönlichkeitswahlrecht, sodass die gültige Vorzugsstimme die allenfalls anderslautende Parteibezeichnung schlägt (Prinzip NAME VOR PARTEI)

Briefwahl
Sollten Sie sich am Wahltag nicht an Ihren ordentlichen Wohnsitz in NÖ aufhalten, so können Sie Ihr Wahlrecht auch mittels Briefwahl ausüben. Eine entsprechende Info an alle Wahlberechtigten ist bereits ergangen, wir erlauben uns den genauen und richtgen Ablauf zu erläutern: Die Wahlkarte ist ein verschließbares Kuvert. In der Wahlkarte befinden sich der amtliche Stimmzettel sowie ein blaues Wahlkuvert. Die Briefwahl können Sie ausüben, indem Sie • zunächst der Wahlkarte den amtlichen Stimmzettel sowie das blaue Wahlkuvert entnehmen, dann • den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausfüllen, • den ausgefüllten amtlichen Stimmzettel in das blaue Wahlkuvert legen und in die Wahlkarte zurücklegen; anschließend • durch Unterschrift auf der Wahlkarte eidesstattlich erklären, dass Sie den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt haben, und schließlich, • die Wahlkarte zukleben und • die Wahlkarte in das Überkuvert legen und auch dieses zukleben und • dafür sorgen, dass die Wahlkarte rechtzeitig bei der zuständigen Gemeindewahlbehörde vor dem 28. Jänner 2018, 06.30 Uhr, einlangt. Am einfachsten ist es, die Wahlkarte bis zu diesem Zeitpunkt direkt bei uns abzugeben.