Stellungnahme

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Auch seitenlange Versuche, die Angelegenheiten in ein anderes Licht zu rücken, wie es von Bürgermeister a.D. Robert Freitag gegen Ende der Vorwoche mit einer Aussendung geplant war, können an den bestehenden Tatsachen nichts mehr ändern.

Das Vertrauen des Gemeinderats ist unwiederbringlich weg, wir nehmen aber trotzdem noch ein allerletztes Mal Stellung, damit sollte dann aber in dieser Angelegenheit alles gesagt sein!

Die Vorgehensweise betreffend der Querung der B49 mit den Radrouten lässt sich nicht schönschreiben. Straßenbauabteilung, Land NÖ mit Ziviltechniker, Förderstelle und Gemeinderatsausschuss, gaben klipp und klar zu Protokoll, dass die von Bürgermeister a.D. Robert Freitag bevorzugte Variante nicht durchführbar sei. Punkt aus basta! Trotzdem wollte er seine Variante über alle Empfehlungen hinweg „durchboxen“! Der Schrift- und Mailverkehr dazu liegt vor.

Auch wenn der Grundverkauf nun so dargestellt wird, als ob es noch ein offenes Behördenverfahren gäbe und Bürgermeister a.D. Robert Freitag nur den ortsüblichen Preis bestätigt hätte, entspricht es vielmehr der Tatsache, dass der überbaute Teil des Grundstücks vom öffentlichen Gut abgeteilt und auch schon verkauft wurde. Der Gemeinderat hätte dazu gefragt werden müssen! Der Beleg über die Einnahme aus dem Verkauf liegt vor.

Es ist vollkommen egal, welches Fahrgestell, welchen Aufbau und welche Ausstattung das neue Feuerwehrauto haben wird. Wenn unsere Freiwillige Feuerwehr ihren Bedarf deponiert, ist mit den Mandataren darüber sprechen und gemeinsam mit den Kameradinnen und Kameraden eine Lösung zu suchen. Diese wird dann im Budget vorgesehen. Es steht auch einem Bürgermeister nicht zu, alleine zu entscheiden, dass nichts ins Budget aufgenommen wird!

Auch wenn das Verfahren wegen des Wasserschadens von der Versicherung abgeschlossen wurde, diese auch den Schaden, die Verfahrens-, Sachverständigen- und Anwaltskosten übernommen hat, ist der Gemeinderat zu informieren, wenn namens der Gemeinde gegen einen Hohenauer Haushalt prozessiert wird.