Wahlinfo zur Gemeinderatswahl

Amtliche Wahlinfo

Verwenden Sie bitte für Wahlkartenanträge diese amtliche Wahlinfo. Sie erleichtern uns damit wesentlich die Arbeit. Die angebrachten Barcodes dienen lediglich der automatisierten und raschen Verarbeitung bei der Antragstellung.

Am 26. Jänner 2025 wird der Gemeinderat neu gewählt. Unsere „Amtliche Wahlinformation“ erleichtert wieder das gesamte Prozedere der Abwicklung – für Sie und für die Gemeinde.

Wir möchten unsere Bürgerinnen und Bürger bei der bevorstehenden Gemeinderatswahl optimal unterstützen. Deshalb wird Ihnen im Dezember eine „Amtliche Wahlinformation - Gemeinderatswahl 2025“ zugestellt. Achten Sie daher bei all der Papierflut, die anlässlich der Wahl und der Vorweihnachtszeit verschickt wird, besonders auf unsere Mitteilung (siehe Abbildung).

Diese Wahlinformation ist keine Wahlkarte! Sie können auch ohne diese Zusendung im Wahllokal ihre Stimme abgeben. Diese amtliche Wahl-Info, wie Sie abgebildet ist und bald in Ihr Haus flattert, erleichtert nur die Abwicklung!

Sie ist mit Ihrem Namen personalisiert und beinhaltet eine Buchstaben/Ziffernkombination. Damit lässt sich eine Wahlkarte im Internet oder schriftlich mit dem abtrennbaren Wahlkartenantrag und Rücksendekuvert sehr einfach beantragen.

Was tun mit der Wahl-Info?

Sie können die amtliche Wahl-Info mit einem amtlichen Lichtbildausweis zur Wahl am 26. Jänner 2025 ins Wahllokal mitnehmen. Dann findet man Sie nur eher im Wählerverzeichnis. Wie erwähnt, können Sie aber auch ohne diesen Abschnitt im Wahllokal ihre Stimme abgeben!

Werden Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, dann wird die frühzeitige Beantragung einer Wahlkarte für die Briefwahl empfohlen. Zur Beantragung einer Wahlkarte stehen drei Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Persönlich im Gemeindeamt (bitte Lichtbildausweis mitnehmen)
  • schriftlich mit der personalisierten Anforderungskarte mit Rücksendekuvert der Wahl-Info
  • elektronisch im Internet.

Mit dem personalisierten Code auf der „Amtlichen Wahlinformation“, Ablichtung eines amtlichen Lichtbildausweises, Eingabe der Reisepassnummer oder mitttels digitaler Signatur kann rund um die Uhr über www.meinewahlkarte.at eine Wahlkarte beantragt werden.

Unsere Tipps: Die Wahlkarte sollte möglichst frühzeitig beantragt werden, um eine zeitgerechte Zustellung zu ermöglichen. Wahlkarten können nicht per Telefon beantragt werden!

Der letztmögliche Zeitpunkt für schriftliche und Online-Anträge ist Mittwoch, der 22. Jänner 2025, 24:00 Uhr. Wenn eine Abholung durch den Antragsteller oder einen Bevollmächtigten gewährleistet ist, können schriftliche Anträge bis Freitag, den 24. Jänner 2025, 12:00 Uhr erfolgen. Eine persönliche Antragsstellung ist ebenso bis Freitag, den 24. Jänner 2025, 12:00 Uhr möglich.

Die Zustellung der Wahlkarte erfolgt frühestens ab Anfang Jänner 2025 eingeschrieben an Ihre angegebene Adresse.

Das Wählen mit Wahlkarte kurz zusammengefasst:

Vor dem Wahltag:

  • Per Briefwahl, die Wahlkarte muss bis spätestens 26. Jänner 2025 um 6:30 Uhr bei der Gemeinde einlangen

Am Wahltag:

  • Durch persönliche Stimmabgabe in jedem Sprengel Ihrer Gemeinde.
  • Während der Öffnungszeiten kann die unterfertigte Briefwahlkarte in Ihrem Wahllokal abgegeben werden.