Wichtiges für Hundehalter

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Rottweiler an der Leine

Mit 1. Juni 2023 tritt die Änderung des NÖ Hundehaltegesetzes in Kraft. Ebenso wird die derzeit aufrechte NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung am 1. Juni 2023 durch die NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung 2023 ersetzt.

Durch die Novelle des NÖ Hundehaltegesetzes, die am 1. Juni 2023 in Kraft treten wird, sollen weitere Gefährdungen von Personen durch Hunde möglichst vermieden werden.

Als Maßnahmen dafür sind unter anderem neu vorgesehen:

  • Meldepflicht für alle ab 1. Juni 2023 neu angeschaffenen Hunde bei der örtlich zuständigen Gemeinde – jedoch mit zahlreichen Ausnahmen (Jagdhunde, Behindertenhunde, etc.)
  • Verpflichtender „NÖ Hundepass“ (allgemeine Sachkunde) für Halterinnen und Halter von Hunden vor der Aufnahme einer Hundehaltung ab 1. Juni 2023 – Vorlage des NÖ Hundepasses bei der Meldung des Hundes (mit Nachfrist bis 6 Monate für die Vorlage)
  • Einführung einer einheitlichen Haftpflichtversicherung (€ 725.000 pro Hund für Personen- und Sachschäden) für alle Hundehalterinnen und Hundehalter – Vorlage eines entsprechenden Nachweises bei der Meldung eines Hundes bei der Gemeinde
  • Übergangsbestimmung: Nachweis der Haftpflichtversicherung bis zum 1. Juni 2025 bei der Gemeinde für vor dem 1. Juni 2023 gehaltene Hunde
  • Festlegung einer neuen Obergrenze zur Haltung von Hunden (5 Hunde) in einem Haushalt

Nähere und weitere Informationen auf der Homepage der NÖ Landesregierung über www.noe.gv.at.

Tipp: Die fachkundigen Trainerinnen vom Hohenauer Verein DOGtivity, Spiel-, Spaß- und Bindungsschule für Hunde und ihre Menschen, sind als tierschutzqualifizierte Hundetrainerinnen befugt, die benötigten Expertengespräche zu führen und den NÖ Hundepass auszustellen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie auf der Homepage des Vereines unter www.dogtivity-hundetraining.at.

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