MARKTGEMEINDE HOHENAU AN DER MARCH
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Wenn jemand im Au-Bad Angeln möchte, ist die Mitgliedschaft verpflichtend. Selbstverständlich sind aber auch unterstützende Mitglieder willkommen.
Die amtlichen Brittelmaße, sowie die amtlichen Schonzeiten sind einzuhalten.
Über die gefangenen Fische ist eine Fangstatistik zu führen und jeweils bis Ende Mai (1 Monat nach Ende der Angelsaison) beim Vorstand der Interessensgemeinschaft abzugeben.
Die Fischereiordnung ist unbedingt einzuhalten, was streng kontrolliert wird.
Die Mitgliedschaft bei der Interessensgemeinschaft bildet die Gundlage zum Angeln im Au-Bad.